13.05.2008
Öffentlich-Rechtliche
Online-Aktivitäten: Länder kommen ARD und ZDF entgegen
Ein Jahr bevor der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft treten soll zeichnen sich die Grundzüge der Novellierung bereits ab. Medienberichten zufolge sieht der Entwurf, über den die Rundfunkbeauftragten der Länder in der vergangenen Woche beraten haben, vor, dass ARD und ZDF eigenproduzierte Sendungen und sendungsbegleitende Angebote künftig eine Woche lang nach der TV-Ausstrahlung 1:1 ins Netz stellen können.
Ein Drei-Stufen-Test kann demnach eine Verlängerung der Verbreitung in Telemediendiensten ermöglichen. Außerdem werden sich die Öffentlich-Rechtlichen einen Kanal für Handy-TV teilen. Die Verbreitungstechnik ist den Sendern dabei offenbar freigestellt. Deutschlandradio hat die Chance, ab 2009 ein bundesweites digitales Hörfpunkprogramm zu verbereiten.
Unterdessen hat die ARD - wie bereits das ZDF - an diesem Wochenende ihre eigene Mediathek gestartet. Auf der Webseite können ab sofort Programme aus dem Hörfunk- und TV-Angebot des öffentlich-rechtlichen Senders zeitunabhängig abgerufen werden. Laut ARD wurden zum Start der Testversion über 600 Radio- und rund 60 TV-Sendungen als RSS-Feed online gestellt. Als erstes Projekt der öffentlich-rechtlichen Sender wurde die Mediathek "versuchsweise und auf freiwilliger Basis "einem Drei-Stufen-Test
unterzogen. Damit soll den geplanten strengeren Richtlinien der EU-Kommission für Telemedienangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter Rechnung getragen werden.
- Medien 21. Februar 2008: ARD und ZDF treiben Online-Kooperationen mit Verlagen voran
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