03.12.2008
Oberlandesgericht Düsseldorf verpasst Springer einen Dämpfer
Im Rechtsstreit über die gestoppte Fusion von Pro Sieben Sat 1 Media und Axel Springer hat das Oberlandesgericht Düsseldorf seine Entscheidung gefällt: Die Unterlassungsverfügung, die das Bundeskartellamt am 19. Januar 2006 gegen Springer erlassen hatte, ist rechtens. Ähnlich wie die Kartellwächter begründet das Gericht seine Entscheidung damit, dass das Zeitungshaus durch die Fusion im Werbemarkt eine "marktbeherrschende Stellung" erlangt hätte.
So hatte das Kartellamt unter anderem bemängelt, dass Springer im bundesweiten Anzeigenmarkt dank "Bild" und "Welt" mit rund 40 Prozent Marktanteil bereits eine "überragende Marktstellung" besitzt. Das Medienunternehmen hätte durch die Übernahme des Unterföhringer Unternehmens mit Konkurrenten Bertelsmann gleichziehen können, der mit der Senderfamilie von RTL bereits "crossmediale Werbung" anbietet.
Springer hatte sich 2006 entschlossen, die Übernahmepläne aufgrund der zahlreichen Unsicherheiten nicht weiterzuverfolgen. Das Beschwerdeverfahren wurde nach Verlagsangaben bemüht, um Rechtssicherheit für künftige Akquisitionen zu erhalten. Mit der Entscheidung des OLG ist ein Wachstum des Konzerns durch Zukäufe in Deutschland kaum noch möglich. Springer will bis Anfang kommenden Jahres prüfen, ob gegen das Urteil Revision eingelegt wird. nk
Weitere Nachrichten aus Medien vom 03.12.2008:
ARD ist Newslieferant Nummer 1 für die Deutschen
IOC erteilt Öffentlich-Rechtlichen eine Abfuhr
Bauer gründet Zentralredaktion für Service-Themen bei drei Frauenzeitschriften
G+J erobert mit Brasilien-Ausgabe Lateinamerika
Nachrichten
HORIZONTJobs
Neueste Leserkommentare
Nachrichten: SPD forciert Web-Wahlkampf
Markus Willnauer: Yes we talk
TV: Skoda Octavia
alex: octavia
TV: Rügenwalder Mühlen Mett
Dill: Mühlenmett
HORIZONT-Abo
Wochenzeitung HORIZONT
Von Testlesen über Schnupperabo mit Geschenk bis zum Jahresabo - HORIZONT hat für jeden das richtige Angebot.
Chart der Woche
Absolventenbarometer:
Google ist bei Ingenieuren angesagt. Die künftigen Medienmanager stehen auf altbekannte Marken.
Google ist bei Ingenieuren angesagt. Die künftigen Medienmanager stehen auf altbekannte Marken.
Off the record
Blog-Verkauf: Interesse lahmt
Morgen naht der Tag der Wahrheit. Dann will Deutschlands Top-Blogger Robert Basic seinen Blog basicthinking.de verkaufen und bei Ebay versteigern. Startpreis vermutlich bei 30.000 Euro. Obs klappt: Bei einem Voting im Horizont-Blog würden derzeit 51 Prozent nicht mehr als 10.000 Euro zahlen wollen. 12 Prozent meinen, der Blog Basicthinking.de, meistverlinkter Blog Deutschlands, sei über 50.000 Euro wert. Viel Glück, Robert.
Morgen naht der Tag der Wahrheit. Dann will Deutschlands Top-Blogger Robert Basic seinen Blog basicthinking.de verkaufen und bei Ebay versteigern. Startpreis vermutlich bei 30.000 Euro. Obs klappt: Bei einem Voting im Horizont-Blog würden derzeit 51 Prozent nicht mehr als 10.000 Euro zahlen wollen. 12 Prozent meinen, der Blog Basicthinking.de, meistverlinkter Blog Deutschlands, sei über 50.000 Euro wert. Viel Glück, Robert.









