03.12.2008
Oberlandesgericht Düsseldorf verpasst Springer einen Dämpfer
Im Rechtsstreit über die gestoppte Fusion von Pro Sieben Sat 1 Media und Axel Springer hat das Oberlandesgericht Düsseldorf seine Entscheidung gefällt: Die Unterlassungsverfügung, die das Bundeskartellamt am 19. Januar 2006 gegen Springer erlassen hatte, ist rechtens. Ähnlich wie die Kartellwächter begründet das Gericht seine Entscheidung damit, dass das Zeitungshaus durch die Fusion im Werbemarkt eine "marktbeherrschende Stellung" erlangt hätte.
So hatte das Kartellamt unter anderem bemängelt, dass Springer im bundesweiten Anzeigenmarkt dank "Bild" und "Welt" mit rund 40 Prozent Marktanteil bereits eine "überragende Marktstellung" besitzt. Das Medienunternehmen hätte durch die Übernahme des Unterföhringer Unternehmens mit Konkurrenten Bertelsmann gleichziehen können, der mit der Senderfamilie von RTL bereits "crossmediale Werbung" anbietet.
Springer hatte sich 2006 entschlossen, die Übernahmepläne aufgrund der zahlreichen Unsicherheiten nicht weiterzuverfolgen. Das Beschwerdeverfahren wurde nach Verlagsangaben bemüht, um Rechtssicherheit für künftige Akquisitionen zu erhalten. Mit der Entscheidung des OLG ist ein Wachstum des Konzerns durch Zukäufe in Deutschland kaum noch möglich. Springer will bis Anfang kommenden Jahres prüfen, ob gegen das Urteil Revision eingelegt wird. nk
Kommentare
Nachrichten
User-Empfehlungen
TV-Quoten
Die meistgesehenen Sendungen vom 24.05.2012
Bestellen Sie jetzt kostenlos den HORIZONT.NET Newsflash und erhalten Sie jeden Morgen die TV-Quoten.
Zu den Top 20 TV-Quoten
Leserfavoriten
HORIZONTJobs
News-Archiv
facebook
|
HORIZONT.NET auf Facebook
|
Marktdaten





