04.02.2009
Notlösung: Zeitschriftenverleger fordern Ausnahme bei der Datenschutznovelle
Sollte die Bundesregierung die so genannte Datenschutznovelle in der aktuell diskutierten Form in Gesetzesform gießen, wollen die Zeitschriftenverleger eine Ausnahmeregelung für Verlage erkämpfen. Das geplante und umstrittene Gesetz, das am 13. Februar vom Bundesrat an den Bundestag überwiesen werden soll, sieht vor, dass künftig keine Fremdadressen mehr für die Akquise von Kunden und Abonnenten genutzt werden dürfen. Besonders betroffen von der Regelung wäre neben der Printbranche auch der Versandhandel. Nur für Spendenorganisationen soll das so genannte Listenprivileg erhalten bleiben - und kurioserweise für Parteien.
In einem Brief an die Staatsminister der Bundesländer, fordert der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) nun, dass der Gesetzentwurf fallen gelassen wird. Sollten sich die Parteien nicht davon abbringen lassen, so will der VDZ als "Notlösung" wenigstens eine Ausnahme für die "Bewerbung und Versendung von Presseprodukten" erwirken. "Wenn aber die Große Koalition an dem unseres Erachtens verfehlten Richtungswechsel festhalten will, muss die Presse mit wenigstens ebenso großem Recht wie die Spendenorganisationen von dem Verbot ausgenommen werden", argumentiert der Verband in dem Schreiben vom 22. Januar, das HORIZONT.NET vorliegt.
Mehr zur aktuellen Diskussion um die Datenschutznovelle in HORIZONT 6/2009 vom 5. Februar 2009
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