17.07.2008
Machtkampf
Münchner Erklärung: Verleger attackieren ARD und ZDF
Frontalangriff: Die großen Verlage fordern die Beschränkung der Internetaktivitäten von ARD und ZDF sowie deren Ausstieg aus allen wirtschaftlich konkurrierenden Bereichen. In der „Münchner Erklärung" fordern die Unterzeichner die vollständige Gebührenfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten und damit das Ende der Finanzierung via Werbung und sonstigen kommerziellen Aktivitäten. Außerdem wollen die Verlagshäuser erreichen, dass den Anstalten alle Beteiligungen an privatwirtschaftlichen Unternehmen untersagt werden.
Die Münchner Erklärung
„Die freie und unabhängige Presse in Deutschland ist in Bestand und Entwicklung durch die ständige Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedroht", heißt es in dem Papier, das seinem Namen einem kürzlichen Treffen von vier Verlegern am Münchner Flughafen verdankt. Es soll vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die grundsätzliche Position der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenhäuser verdeutlichen.
Das Netz lässt sich nicht reglementieren
Im Kampf gegen ARD und ZDF hat sich das Who-is-Who der deutschen Printlandschaft zusammengefunden. Unterzeichnet haben die „Münchner Erklärung" bislang: Hubert Burda, Verleger und Präsident des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Mathias Döpfner und Bernd Kundrun, die Vorstandsvorsitzenden von Axel Springer und Gruner + Jahr, VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner, die Verleger Heinz Bauer, Thomas Ganske und Dirk Ippen, außerdem Herbert Flecken, Vorsitzender der Madsack-Geschäftsführung, sowie Asghar Azmayesh, Sprecher der Geschäftsführung der Medien Holding Nord.
„Dieser freie publizistische und wirtschaftliche Wettbewerb wird durch öffentlich-rechtliche, staatlich finanzierte Presse verzerrt", heißt es in der Erklärung. Im Hinblick auf den heftig diskutierten 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag fordern die Unterzeichner ein Verbotder pressemäßigen Berichterstattung, Information und Unterhaltung in Onlinemedien: „Journalistisch-redaktionelle Text- und Bildangebote auf Internet-Seiten öffentlich-rechtlicher Anstalten dürfen nur Inhalte konkreter Sendungen behandeln", heißt es weiter. Außerdem müssten Ratgeberportale in einer Negativliste zweifelsfrei ausgeschlossen werden. Der umstrittene Drei-Stufen-Test, dem sich auf Geheiß von Brüssel neue und veränderte Angebote der Öffentlich-Rechtlichen unterziehen müssen, sei von unabhängigen Dritten durchzuführen.
Verlage und Privatsender auf der einen Seite und öffentlich-rechtliche Anstalten auf der anderen, liefern sich seit Monaten einen heftigen Kampf um die Ausgestaltung der Onlineaktivitäten von ARD und ZDF, die im gerade anstehenden 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgeschrieben werden sollen. Während die gebührenfinanzierten Sender möglichst viel Freiraum für sich beanspruchen, fürchten die privatwirtschaftlichen Häuser um ihre Erlösmöglichkeiten: Um so mehr Nutzer zu ARD und ZDF abwandern, um so geringer werden Clicks und Visits auf den Seiten der Privaten. Ihre Chancen, die Angebote zu monetarisieren, sinken mit der verlorenen Reichweite, so die Befürchtung.
Die Forderungen der „Münchner Erklärung", insbesondere der Werbeverzicht, gehen jedoch weit über die aktuelle Diskussion hinaus. Für Springer-Chef Döpfner markiert sie allerdings eine Kehrtwende. Er hatte vor kurzem noch vorgeschlagen, den Öffentlich-Rechtlichen im Internet alle Freiheiten zu lassen, sollten sie auf Werbeeinnahmen verzichten. Die Ministerpräsidenten hatten die Entscheidung über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bei ihrer mit Spannung erwarteten Sitzung am 12. Juni auf Oktober verschoben. Die Verleger erwarten jedoch keine befriedigende Lösung: „Mit den Formulierungen ... wird es nicht gelingen, das Expansionsbestreben der öffentlich-rechtlichen Sender in geordnete Bahnen zu lenken."
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