Öffentlich-Rechtliche
Ministerpräsidenten schränken Web-Aktivitäten von ARD und ZDF ein
Die Ministerpräsidenten der Länder haben über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag entschieden, der vor allem die Grenzen der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet regelt. Demnach müssen sämtliche Telemedien künftig und auch nachträglich einem Drei-Stufen-Test unterzogen werden, um zu prüfen, ob das Angebot dem Auftrag von ARD und ZDF entspricht.
Zudem wird die Verweildauer der öffentlich-rechtlichen Angebot im Netz auf sieben Tage begrenzt, bei Sportereignissen beträgt die Frist 24 Stunden. Und es dürfen nur sendungsbezogene Angebote im Netz veröffentlicht werden. Im Gegenzug haben die Ministerpräsidenten entschieden, dass Unterhaltung weiterhin zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört und Teil der Grundversorgung ist. Die bisherige Deckelung der Online-Ausgaben von ARD, ZDF und Deutschlandradio von 0,75 Prozent des Gebührenaufkommens entfällt außerdem.
ARD-Vorsitzender Fritz Raff sieht den Staatsvertrag als einen "Kompromiss, mit dem wir leben müssen". Er weist auf die Folgen hin, die das Regelwerk mit sich bringen könnte. Der Drei-Stufen-Test sei "mit erheblichem Verwaltungsaufwand" verbunden und belaste die Landesrundfunkanstalten "mit enormen Kosten". Die 24-Stunden-Frist bei Sportereignissen wertet er als eine Übererfüllung der Vorgaben durch die EU-Kommission.
Die Verlegerverbände sehen dagegen die Entscheidung der Ministerpräsidenten weitgehend positiv. "Zwar sind nicht alle unsere Erwartungen und Ansprüche erfüllt worden; gleichwohl begrüßen wir, dass die Ministerpräsidenten bei den presseähnlichen Internetangeboten von ARD und ZDF klare Grenzen gezogen haben", heißt es in einer Mitteilung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Ähnlich bewertet der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) das Vertragswerk. "Die vorgesehenen Regelungen sollen eine mit staatlicher Finanzgarantie arbeitende Online-Presse verhindern und können dies, wenn sie diesem Zweck entsprechend ausgelegt werden, auch praktisch leisten", sagt Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ.
Ganz werden die Konflikte mit der Entscheidung der Ministerpräsidenten sicher nicht behoben sein. Der BDZV hat bereits angekündigt, "mit Argusaugen" darauf zu achten, ob mit dem Instrumentarium des Drei-Stufen-Tests verantwortlich gearbeitet wird. Auch die Auslegung der Formulierung "presseähnliche Angebote" ist laut Raff zu schwammig und kann so zu juristischen Auseinandersetzungen führen.
Nach einer Rücksprache mit der EU-Kommission in Brüssel soll der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Dezember unterschrieben werden, damit er im Mai 2009 in Kraft treten kann. bn
Kastriertes Online Angebot
Es ist ein Hohn, dass im Zeitalter von Flatrates und Breitband Internet solche rueckwaertsgerichteten Entscheide ueberhaupt eine Ueberlebensfaehigkeit haben und die weitere Entwicklung unserer Informationsgesellschaft dermassen einschraenken koennen. Oeffentlich-rechtliche Anstalten wie ARD und ZDF waeren foermlich dazu praedestiniert gewesen, mit deren Innovationskraft und journalistischer Kompetenz den Konvergenzgedanken voran zu treiben. Projekte fuer Video-on-Demand oder Online Archive duerften somit fuer laengere Zeit ad acta gelegt werden. Mit Gebuehrengeldern finanzierte Produktionen bleiben so dem Publikum von Radio und Fernsehen vorbehalten, obschon sich die Beduerfnisse in Bezug auf unsere Mediennutzung stark veraendert haben. Kaum vorstellbar, dass private Medienunternehmen diese Herausforderung nun selber in die Hand nehmen und uns im Sinne eines "Service publique" mit vergleichbaren Diensten versorgen werden, es sei denn, sie finden eine Moeglichkeit, ihre Contents im Sinne der Zweitverwertung als Pay-Angebote zu vermarkten. Viel mehr Innovation darf wohl kaum erwartet werden.Weitere Nachrichten aus Medien vom 23.10.2008:
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