Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk
10.06.2010
Ministerpräsidenten einigen sich auf Haushaltsabgabe
Der Umbau des Finanzierungsmodells des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist beschlossene Sache. Ab 2013 werden die Beträge, mit denen sich ARD, ZDF und Deutschlandsradio zum Großteil finanzieren, pro Haushalt erhoben und nicht mehr pro Gerät. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer, in deren Zuständigkeit der Rundfunk fällt, wie erwartet am Mittwoch in Berlin geeinigt.
Die Reform begründen die Ministerpräsidenten mit der technischen Entwicklung. Radio- und Fernsehprogramme können mittlerweile nicht nur via Fernseher und Radiogerät empfangen werden, sondern über eine Vielzahl von Geräten wie iPod oder Internet. Um nicht immer neue Empfangsgeräte extra bepreisen zu müssen, wird die Gebühr nun per Haushalt erhoben.
Das gesamte Gebührenaufkommen belief sich 2009 auf rund 7,3 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Die gesamten Werbeeinnahmen lagen 2009 laut ZAW bei gerade einmal 18,3 Milliarden Euro, davon entfällt rund eine halbe Milliarde auf Einnahmen von ARD und ZDF. Das Thema Werbung und Sponsoring haben die Ministerpräsidenten auf ihrer Tagung jedoch - entgegen ursprünglichen Plänen - nicht angefasst. Mit Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und TElemedien (VPRT) kritisiert die Zurückhaltung der Ministerpräsidenten. "Was die Politik allerdings vollmundig als umfassende Neuordnung angekündigt hatte, scheitert nun jedenfalls mit Blick auf die angekündigte Werbe- und Sponsoringfreiheit bei ARD und ZDF als Rohrkrepierer", so Doetz.
Rechtlich muss die Umstellung einnahmenneutral erfolgen. Während die Haushalte künftig pauschal zahlen, werden Unternehmen nach einer Staffelung zur Kasse gebeten und müssen nicht mehr jedes Gerät einzeln anbieten. Bei Haushalten mit zu geringen Einnahmen sollen die Sozialträger die Gebühren übernehmen. Wie das künftige System im Detail aussieht, ist noch nicht klar. pap
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