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20.11.2009

Mehrwertsteuer für alle: BDZV begrüßt Beschneidung des Post-Privilegs


Der Verlegerverband lobt die Pläne des Finanzministeriums 

Der Verlegerverband lobt die Pläne des Finanzministeriums

Eins zu Null für die alternativen Zustelldienste: Die Deutsche Post soll Mitte nächsten Jahres ihr Steuerprivileg zumindest teilweise verlieren. Nach dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums muss sie für schwere Pakete und Großkundenaufträge in Zukunft Umsatzsteuer zahlen. Diese Entscheidung begrüßt der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin. Dies sei eine wichtige Wegmarke für die Liberalisierung des Briefmarktes, in dem sich zahlreiche Zeitungsverlage tummeln.
 
Die Deutsche Post genieße gegenüber den privaten Briefdienstleistern eine "monopolartige Stellung", erläuterte der BDZV. Diese sei durch die Einführung des Mindestlohns für Briefzusteller noch einmal zementiert worden. Die bevorzugte Behandlung des ehemaligen Staatsunternehmens, bei dem der Bund noch immer größter Aktionär ist, habe sich aber auch in der Befreiung von der Mehrwertsteuer niedergeschlagen.
 
"Bis zum heutigen Tag sind die privaten Briefdienstleister umsatzsteuerpflichtig, während die Briefpreise der Deutschen Post AG Nettopreise darstellen. Diese Ungleichbehandlung bedeutet bei Ausschreibungen einen kaum auszugleichenden Wettbewerbsvorteil der Post AG", sagte dazu eine Sprecherin des Verbands. Mit der Streichung des Umsatzsteuerprivilegs für Großkunden werde nun in einem Teilbereich Chancengleichheit erzeugt. Damit erweitere sich auch der Spielraum für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen durch private Anbieter.
 
Gerade zum jetzigen Zeitpunkt kommt den Verlagen die Entscheidung sehr gelegen. Angesichts des schrumpfenden Anzeigenmarktes ist jedes Zusatzgeschäft willkommen. "Die neuen Distributionserlöse könnten den Rückgang der Werbeeinnahmen zwar nicht vollständig kompensieren, aber die angespannte Situation im Printmarkt zumindest etwas abmildern", sagte jüngst Klaus Böhm, Medienexperte der Unternehmensberatung Deloitte gegenüber HORIZONT. Das Geschäft passt ideal zu Verlagen. Um die Abonnenten zu beliefern, verfügen die Printhäuser bereits in ihrer jeweiligen Region über ein dichtes Zustellnetz.
 
Nach dem Wunsch des BDZV sollen die Aufträge von Privatpersonen komplett von der Umsatzsteuer befreit werden. Dies scheint jedoch unwahrscheinlich, da sich die Regierung angesichts der Wirtschaftskrise und den damit verbundenen Rettungspaketen für Unternehmen derzeit wohl kaum große Steuergeschenke leisten kann. bn

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