21.07.2004
Medienwächter erlauben Schönheits-OPs erst ab 23 Uhr
Schönheitsoperationen zu Unterhaltungszwecken dürfen nach einem Beschluss der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) grundsätzlich nicht mehr vor 23 Uhr im Fernsehen gezeigt werden. "In der wichtigen Phase der Identitätsfindung wird jungen Zuschauern suggeriert, es komme nur auf das Äußere an und dieses sei beliebig formbar", so KJM-Vorsitzender Wolf-Dieter Ring. Bei Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen drohen Bußgelder bis maximal 500.000 Euro.Über bereits gesendete Folgen der Reality-TV-Serie "I want a famous face" (MTV) und einer "Big-Brother"-Sendung (RTL 2) will die KJM in Kürze entscheiden. Pro Sieben hat vor kurzem die Rechte an dem Schönheits-OP-Format "The Swan" erworben. sch
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