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HORIZONT.NET
07.10.2008

Mobile TV

von David Hein,
Redakteur HORIZONT.NET

Medienhüter wollen DVB-H-Lizenzen neu ausschreiben


Letzter Rettungsversuch für den mobilen TV-Standard DVB-H. Die Landesmedienanstalten haben das aktuelle Versuchsprojekt für beendet erklärt und das Konsortium Mobile 3.0 zur Rückgabe der Lizenzen aufgefordert.
 
„Wir erwarten, dass das Konsortium Mobile 3.0 bis Ende Oktober die Lizenzen zurück gibt. Mit einer schnellen Rückgabe wird der Weg frei für einen möglichen Neustart von DVB-H unter veränderten Rahmenbedingungen", hofft der Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), Thomas Langheinrich. Sollte die Lizenz nicht zurück gegeben werden, müssen die Medienhüter ein Widerrufsverfahren einleiten.
„Mobile 3.0 konnte das eigene im Rahmen der Ausschreibung vorgelegte Gesamtkonzept nicht umsetzen und weder Verträge über den Netzbetrieb noch mit Vertriebs- und Marketingpartnern vorlegen", begründet Langheinrich den Schritt. Das Konsortium habe zudem selbst deutlich gemacht, dass man dasursprünglich geplante Modell unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht mehr umsetzen könne. Auch der angekündigte Einstieg eines neuen Investors bei Mobile 3.0 habe an der Bewertung der Kommission nichts mehr geändert. Man habe daher den Schluss gezogen, "dass ein Festhalten an diesem Pilotversuch das DVB-H-Projekt nicht weiter bringt". 
 
Mobile 3.0 ist ein Joint Venture von Mobiles Fernsehen Deutschland (MFD) und Neva Media, an dem auch die Verlage Holtzbrinck und Hubert Burda Media beteiligt sind. Mobile 3.0 hatte sich bei der Vergabe der DVB-H-Lizenz gegen ein Konsortium der Mobilfunkbetreiber T-Mobile, Vodafone und O2 duchgesetzt. Offenbar war Mobile 3.0 aber nicht in der Lage, ohne die Unterstützung der Netzbetreiber ein Angebot auf die Beine zustellen.
 
Bei einer erneuten Vergabe sollen die DVB-H-Lizenzen langfristig und von Anfang an für den Regelbetrieb vergeben werden. Durch eine Neuregelung im 10. Rundfunkstastsvertrag, der seit September in Kraft ist, gibt es dafür jetzt eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage. "Wir sollten alle Anstrengungen unternehmen, um gemeinsam mit den Marktteilnehmern den Schatz DVB-H doch noch zu heben", so Thomas Langheinrich. dh
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