Call-In-Shows
Medienhüter können ab sofort gegen Gewinnspiele vorgehen
Die neuen Regeln für Gewinnspiele in privaten Radio- und Fernsehsendern sind ab sofort in Kraft. Damit haben die Landesmedienanstalten erstmals eine rechtliche Handhabe gegen Verstöße. Die Gewinnspielsatzung war notwendig geworden, da die Sender trotz mehrfacher Appelle der Medienhüter und einer Selbstverpflichtungserklärung die freiwilligen Vereinbarungen weitgehend ignoriert hatten. Die Landesmedienanstalten wollen die neuen Regeln konsequent anwenden und überprüfen.
Allein im vergangenen halben Jahr hatten die Medienhüter 33 Verstöße gegen die freiwilligen Regeln beanstandet. Auf Grund der alten Gesetzeslage konnten jedoch keine Bußgelder oder andere wirksame Maßnahmen verhängt werden. "Nachdem die Selbstverpflichtungserklärungen der Sender in der Vergangenheit nicht wirklich gegriffen haben, gibt uns die neue Satzung jetzt die Möglichkeit zu echten Sanktionen", erklärt der Beauftragte für Programm und Werbung, Norbert Schneider.
Die neuen Regeln
Grundsätzlich wird in der neuen Satzung zwischen Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen unterschieden, für die unterschiedliche Regelungen gelten. So können an Einzel-Gewinnspielen im Radio und im Fernsehen auch Jugendliche ab 14 Jahren teilnehmen. Für Gewinnspielsendungen im Radio und Fernsehen gelten strengere Regeln, hier ist eine Teilnahme erst ab 18 Jahren erlaubt. Die einzelnen Call-In-Sendungen dürfen pro Rätselfrage nicht länger als drei Stunden dauern. Mindestens alle 30 Minuten muss ein Anrufer durchgestellt werden. Die Sendungen müssen nach klaren, für die Nutzer nachvollziehbaren und erständlichen Regeln ablaufen. Irreführung ist untersagt, die Teilnahmebedingungen müssen alle 15 Minuten eingeblendet werden. Die Lösungen müssen in einem jedermann leicht zugänglichen Lexikon nachschlagbar sein. Für Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen gilt ein Höchsteinsatz von 50 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz und für Mobilfunk, wie dies bereits im Rundfunkstaatsvertrag geregelt ist. Bei Missachtung der Vorschriften drohen den Veranstaltern Bußgelder bis zu 500.000 Euro.
Die Gewinnspielsatzung gilt nur für private Radio- und Fernsehsender. Eine entsprechende Regelung für öffentlich-rechtliche Sender steht noch aus. "Im Sinne der Gleichbehandlung von Programmveranstaltern wäre es zu begrüßen, wenn ARD und ZDF entsprechende Regelungen unverzüglich realisieren würden", mahnt ZAK-Vorsitzender Thomas Langheinrich. "Wir gehen davon aus, dass auch ARD und ZDF ähnlich hohe Anforderungen an den Verbraucherschutz haben wie die Landesmedienanstalten und sich darum an unserer Satzung orientieren." dh
- Medien 10. Februar 2009: Medienhüter bringen schärfere Regeln für Gewinnspiele auf den Weg
- Medien 8. Oktober 2008: Medienhüter verschärfen Regeln für Gewinnspiele drastisch
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