Call-In-Shows
05.02.2009
Medienhüter drohen Anbietern von Gewinnspielen mit harten Strafen
Die Medienhüter machen ernst und drohen TV-Sendern nach wiederholten Verstößen gegen die Regeln für Call-In-Gewinnspiele mit harten Konsequenzen. Die Landesmedienanstalten hatten die Veranstalter wiederholt aufgefordert, durch freiwillige Vereinbarungen transparente Spielabläufe sicherzustellen. "Leider müssen wir feststellen, dass die Ergebnisse in keiner Weise zufriedenstellen", sagt Norbert Schneider, Beauftragter für Programm und Werbung der Landesmedienanstalten. "Nicht nur durch zahlreiche Beanstandungen und Gespräche der letzten Jahre, sondern gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zur neuen Rechtslage hätte ich ein anderes Ergebnis von den Sendern erwartet", so Schneider weiter.
Die Medienaufsicht hatte in einer neuen Erhebung durch eigene Prüfgruppen nicht nur aktuelle Programmbeispiele gesichtet, sondern aktuell auch über 30 Verstöße gegen bisherige freiwillige Vereinbarungen festgestellt. In wenigen Wochen tritt die neue Satzung der Landesmedienanstalten zu Gewinnspielen im Rundfunk in Kraft. Möglich geworden war diese Satzung, nachdem bei der letzten Novellierung des Rundfunk-Staatsvertrages die von den Landesmedienanstalten zuvor geforderte Grundlage geschaffen worden war, um gegen medienrechtlich problematische „Call-In-Formate" strenger vorgehen zu können.
berührt dies auf Dauer natürlich auch die Lizenz," so Langheinrich. dh
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