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10.02.2009

Call-In-Sendungen

von David Hein,
Redakteur HORIZONT.NET

Medienhüter bringen schärfere Regeln für Gewinnspiele auf den Weg


Für Gewinnspiele gelten bald schärfere Regeln 

Für Gewinnspiele gelten bald schärfere Regeln

Die hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR) hat am Montag als letzte der 14 deutschen Landesmedienanstalten einer Neufassung des Satzung für Gewinnspielsendungen in Fernsehen und Radio zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine schärfere Ahndung von Verstößen gegen die bislang freiwilligen Vereinbarungen zwischen Medienhütern und Anbietern von Gewinnspielen. Die Regelungen treten mit der Veröffentlichung im Gesetzblatt in wenigen Wochen in Kraft.
 
Künftig dürfen Kinder unter 14 Jahren nur noch an Gewinnspielen teilnehmen, die kostenlos sind. Außerdem sind Gewinnspielsendungen, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten, nicht zulässig. Die Veröffentlichung von allgemeinverständlichen Teilnahmebedingungen soll für mehr Transparenz sorgen. Der Entwurf der Gewinnspielsatzung beinhaltet zudem eine verschärfte Informationspflicht der Teilnehmer über die Gewinnchancen. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro.
Die Landesmedienanstalten hatten die Veranstalter wiederholt aufgefordert, durch freiwillige Vereinbarungen transparente Spielabläufe sicherzustellen. "Leider müssen wir feststellen, dass die Ergebnisse in keiner Weise zufriedenstellen", sagt Norbert Schneider, Beauftragter für Programm und Werbung der Landesmedienanstalten. "Nicht nur durch zahlreiche Beanstandungen und Gespräche der letzten Jahre, sondern gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zur neuen Rechtslage hätte ich ein anderes Ergebnis von den Sendern erwartet", so Schneider weiter. Der Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), Thomas Langheinrich kündigte nach Inkrafttreten der Satzung zügige und konsequente Beanstandungsverfahren der ZAK an, sofern sich nicht schnell entscheidende Veränderungen bei den einschlägigen Programmen zeigten. dh
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