Call-In-Sendungen
10.02.2009
Medienhüter bringen schärfere Regeln für Gewinnspiele auf den Weg
Die hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR) hat am Montag als letzte der 14 deutschen Landesmedienanstalten einer Neufassung des Satzung für Gewinnspielsendungen in Fernsehen und Radio zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine schärfere Ahndung von Verstößen gegen die bislang freiwilligen Vereinbarungen zwischen Medienhütern und Anbietern von Gewinnspielen. Die Regelungen treten mit der Veröffentlichung im Gesetzblatt in wenigen Wochen in Kraft.
Künftig dürfen Kinder unter 14 Jahren nur noch an Gewinnspielen teilnehmen, die kostenlos sind. Außerdem sind Gewinnspielsendungen, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten, nicht zulässig. Die Veröffentlichung von allgemeinverständlichen Teilnahmebedingungen soll für mehr Transparenz sorgen. Der Entwurf der Gewinnspielsatzung beinhaltet zudem eine verschärfte Informationspflicht der Teilnehmer über die Gewinnchancen. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro.
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