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Medienhüter beanstanden Schleichwerbung bei RTL 2


RTL 2 steht wegen Schleichwerbung am Pranger 

RTL 2 steht wegen Schleichwerbung am Pranger

Die Medienaufsicht hat zwei Sendungen von RTL 2 wegen Schleichwerbung beanstandet. So wurde in einem Beitrag der "RTL 2 News" von der Möbelmesse IMM Cologne 2010 ausführlich über eine Möbelkollektion berichtet, die auch von dem Sender vertreieben wird. Einen weiteren Fall von Schleichwerbung sah die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) in einer Folge der Musikshow "The Dome", in der Sponsorenlogos und und Hinweise in der Studiodekoration allzu auffällig positioniert waren.
 
Daneben hat die ZAK erneut mehrere Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung beanstandet. In zwei Sendungen von "Nightquiz" bei Kabel Eins machten die Moderatoren irreführende Ausssagen zum Schwierigkeitsgrad und erzeugten unzulässigen Zeitdruck. Auch im Hörfunk stellte die ZAK Verstöße gegen die Gewinnspielssatzung fest. So wurde in zwei Sendungen von "Ihr Gewinnradio - Bargeld im Minutentakt" der 2255 Media verbotenerweise Zeitdruck aufgebaut und gegen das Verbot der Irreführung verstoßen. 
Drei ältere Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 30.000 Euro gegen Sat 1 wurden bestätigt. Der Sender hatte gegen die Bußgelder Einspruch erhoben. Die zuständige Landesmedienanstalt hat die Fälle der Staatsanwaltschaft übergeben.
 
Weiterhin hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im 1. Quartal mehrere Verstöße gegen den Jugendmedienschutz beanstandet. Bei allen festgestellten Fällen ging es um mögliche Entwicklungsbeeinträchtigungen. So wurde in der Dokumentation "Rätsel der Toten" bei Focus TV Gesundheit im Tagesprogramm "drastische Bilder von verwesenden Leichenteilen". Erneut am Pranger steht RTL 2: In einer Folge von "Big Brother" wurden die Brüste zweier Kandidatinnen beim Duschen gezeigt. Damit wurden die Frauen nach Ansicht der Medienhüter als bloße Objekte dargestellt.
 
Ebenfalls geprüft wurde eine Folge der RTL-Castingshow "Deutschland sucht den Superstar", in der eine Kandidat wegen eines Flecks auf der Hose lächerlich gemacht wurde. Dadurch wurde nach Ansicht der KJM "beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten als normale Umgangsformen präsentiert und Verhaltensmodelle vorgeführt, die Häme und Herabwürdigung anderer als völlig legitim darstellen". Da die Folge vorab von der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) freigegeben worden war, konnte die KJM in diesem Fall keine Maßnahmen mehr ergreifen.
 
Weiterhin wurden eine Reihe von Angeboten im Internet (Telemedienangebote) beanstandet, die meisten wegen der Darstellung erotischer oder pornografischer Inhalte. In rund 70 Fälllen wurde eine Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien beantragt. Dabei handelte es sich meist um pornografische Angebote ausländischer Anbieter. dh
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