Strafe
21.10.2009
Medienaufsicht verhängt hohe Geldbuße gegen 9Live
Die Medienaufsicht hat dem Call-In-Sender 9Live eine dicke Geldbuße aufgebrummt. Wegen zahlreicher Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung muss der Sender insgesamt 95.000 Euro Strafe zahlen. Mit dem Bußgeld ahndet die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) irreführenden Äußerungen, Intransparenz, die Vorspiegelung von Zeitdruck und fehlende Informationen in sieben Gewinnspielsendungen.
"Diese Bußgelder sind ein empfindlicher Warnschuss für 9Live. Bei weiteren Verstößen werden die Landesmedienanstalten nicht zögern, die Bußgelder auch noch zu erhöhen", kommentiert der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich die Entscheidung.
Die Gewinnspielsatzung war von der Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten im November 2008 auf den Weg gebracht und von den Gremien der 14 deutschen Medienanstalten beschlossen worden. Sie gilt seit Ende Februar 2009. Gesetzliche Grundlage für die Satzung ist der vor einem Jahr in Kraft getretene 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die Landesmedienanstalten ermächtigt, verbindliche Regelungen für Gewinnspiele aufzustellen und bei Verstößen Bußgelder bis zu 500.000 Euro zu verhängen. 9Live hält die Regelungen für rechtswidrig und hat beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Normenkontrollklage gegen die Gewinnspielsatzung eingereicht. dh
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