18.03.2010
Meinungsmacht
Medienanstalt legt Modell für Konzentrationskontrolle vor
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat ein Modell vorgelegt, um zu bestimmen, wann Meinungsmacht vorherrscht. Die BLM, die unter anderem für Pro Sieben zuständig ist, will das Modell im Rahmen des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages diskutieren. In dem Vertragswerk, über das die Ministerpäsidenten der Bundesländer entscheiden, steht unter anderem die Novellierung der Medienkonzentrationskontrolle auf der Agenda. Pro Sieben Sat 1 gehört derzeit den Finanzinvestoren KKR und Permira, die sich perspektivisch aus Deutschland zurückziehen werden.
Mit dem geltenden Konzentrationsrecht könnte wahrscheinlich kein deutsches Medienunternehmen Pro Sieben Sat 1 kaufen. Das Thema Medienkonzentrationskontrolle ist auch deshalb vielen Landesmedienanstalten und Medienpolitikern ein Dorn im Auge.
Damit würde der Konzern jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach in ausländische Hände kommen, weil die hiesigen finanzstarken Medienunternehmen voraussichtlich nicht an der KEK vorbei kämen. Eine Änderung der rechtlichen Grundlagen wird deshalb hinter verschlossenen Türen schon seit Monaten diskutiert. Die BLM bringt nun auch öffentlich Schwung in die Debatte um die Staatsvertragsnovelle. Für das Modell hat TNS Infratest 2000 Personen in Privathaushalten zur Bedeutung der einzelnen Medien zur Meinungsbildung befragt. Demnach hat das Fernsehen einen Anteil von rund 40 Prozent, die Tageszeitungen 25 Prozent, das Internet und Radio jeweils 15 Prozent, Zeitschriften nur 5 Prozent.
Diese Studie ist Basis für das BLM-Modell, mit dem die Relevanz von Medien in verwandten Märkten im Bezug zum Fernsehen ermittelt werden könnte. Und auch eine Grundlage, um mögliche Schwellenwerte festzulegen, ab denen Meinungsmacht vermutet werden kann.
BLM-Präsident Wolf-Dieter Ring hält das Modell für Unternehmen für "einen praxisgerechten Rahmen für die Planung von Übernahmen und Fusionen im Medenbereich, der zudem flexibel an die veränderten Bedingungen im Medienmarkt angepasst werden kann." Ring schlägt vor, feste Schwellenwerte für die verwandten Märkte festzulegen und zudem Regeln für andere relevante Märkte zu erlassen, insbeondere für Netze und Plattformen sowie Suchmaschinen. Bislang gilt eine Vermutungsklausel. Die KEK darf daher auch unterhalb der derzeitigen Schwelle von 25 Prozent tätig werden.
Über die Reform müssen die Ministerpräsidenten entscheiden. Kommt es zu einer Änderung der Medienkonzentrationskontrolle, wäre für Pro Sieben Sat 1 aber nur ein Problem gelöst. Damit der Konzern in deutscher Hand bleiben könnte, müsste eine Übernahme auch vom Kartellamt genehmigt werden, das den Kauf durch Springer seinerzeit ebenfalls verboten hatte. Sollte das Kartellamt erneut einen Kauf untersagen, könnte als letzte Möglichkeit Wirtschaftsminister Rainer Brüderle einen solchen Deal per Ministererlaubnis freigeben. pap
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