02.04.2009
Medien fallen nicht unter EU-Gesetz gegen Diskriminierung
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments, wonach die Bereiche Werbung und Medien nicht unter den Anwendungsbereich des geplanten neuen EU-Gesetzes gegen Diskriminierung fallen sollen. Die Mitglieder des EU-Parlaments hätten damit die Bedeutung der Pressefreiheit gestärkt, betonte der BDZV. Zeitungsverlage könnten nun beispielsweise von politischen Parteien oder weltanschaulichen Vereinigungen nicht gezwungen werden, unerwünschte Anzeigen unter Berufung auf das Diskriminierungsverbot zu veröffentlichen.
Anlass ist ein Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission, nach dem der in der Arbeitswelt bereits bestehende Anspruch auf Gleichbehandlung ungeachtet der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Ausrichtung auch auf die Bereiche Bildung, Dienstleistungen und Sozialschutz ausgedehnt werden. Die deutschen Zeitungsverleger hatten im Vorfeld gewarnt, dass künftig auch radikale Parteien oder Sekten den Abdruck von Anzeigen durchsetzen könnten. bn
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