Gesetzentwurf
30.07.2012
Leistungsschutzrecht soll auf Suchmaschinen reduziert werden

"Geht gar nicht", sagt Springers Cheflobbyist Christoph Keese zu dem Gesetzentwurf
Das geplante Leistungsschutzrecht für Verlage könnte zu einer reinen Lex Google werden. Der überarbeitete Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass das Gesetz nur "vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen" schützen soll. Andere Aggregatoren werden in dem Gesetzentwurf gar nicht mehr erwähnt. Aus dem Lager der Verleger kommt prompt Kritik an dem neuen Entwurf.
Zur Erinnerung: Der erste Entwurf für das Leistungsschutzrecht sah noch vor, alle gewerblichen Nutzer von Verlagsinhalten im Internet zur Kasse zu beten. Dies führte jedoch zu heftiger Kritik unter anderem durch den Industrieverband BDI, der durch eine "unkalkulierbaren Lizenzierungspflicht" erhebliche Mehrkosten und eine Klagewelle für seine Mitglieder befürchtete.
Begründet wird die Einschränkung damit, dass angesichts neuer Rahmenbedingungen für Verleger und Nutzer das Leistungsschutzrecht "nur in dem begrenzten Umfang gewährleistet werden soll, wie dies zum Schutz berechtigter verlegerischer Interessen erforderlich ist". Verhindert werden sollen so "systematische Zugriffe" durch Suchmaschinen, deren Geschäftsmodell "in besonderer Weise" auf Rückgriffe auf Arbeiten der Verleger angewiesen seien. Blogger und Unternehmen würden damit nicht durch das Leistungsschutzrecht erfasst.
Die Kritik der Verlage folgte prompt: "Anwendung nur auf Suchmaschinen geht gar nicht", twitterte Springers Medienpolitik-Chef Christoph Keese. "Der neue Text sagt: 'Bedient Euch, Journalismus kostet nichts für Nicht-Suchmaschinen'. Damit wird der Journalismus ausgezehrt."
Auch die Verlegerverbände bemängeln den Entwurf als "inkonsequent": "Das wäre ein Freifahrtschein für die Aggregatoren, die schon jetzt die Verlags-Internetseiten absaugen, um damit Geld zu verdienen", erklärten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Zu einem wirksamen Leistungsschutzrecht gehöre auch, dass Firmen, die Verlagsinhalte in ihren Intranets veröffentlichten, dafür eine Lizenz erwerben müssten. "Wir appellieren an Bundesregierung und Gesetzgeber, dieses wichtige Anliegen nicht halbherzig zu behandeln", so die Verlegerverbände. Der neue Entwurf soll nun bis Mitte August vom Kabinett verabschiedet werden. Damit könnte der Gesetzentwurf nach der Sommerpause im Parlament beraten werden. dh
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