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Debatte

von Bettina Neises,
Redakteurin Ressort Medien

Leistungsschutzrecht: Schlagabtausch zwischen Burda und Google


Burda-Rechtsvorstand Robert Schweizer 

Burda-Rechtsvorstand Robert Schweizer

Die Debatte um das Thema Leistungsschutzrecht kocht erneut hoch. Aktuell liefern sich Robert Schweizer, Rechtsvorstand bei Hubert Burda Media, und Google-Justiziar Arnd Haller ein Duell im Autorenblog Carta. Schweizer verteidigt die Einführung eines Leistungsschutzrechts vehement. Die Kritik, dass die Verleger nicht über genügend Phantasie verfügen, um neue Geschäftsmodelle zu finden, weist er entschieden zurück.
 
"Der Vorschlag, ein Leistungsschutzrecht einzuführen, ist kein Zeichen der Einfallslosigkeit und des Fehlens eines Geschäftsmodells. Ganz im Gegenteil: Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage stellt das Geschäftsmodell dar, welches das Gesetz bereits vorgegeben hat", sagt der Manager gegenüber Carta. Letztendlich werde gesetzlich Paid Content eingeführt.
Mit dieser Aussage wehrt sich Schweizer gegen die Vorwürfe von Google-Justiziar Haller, der zuvor im Carta-Blog einen Beitrag veröffentlicht hat. Er findet harte Worte für die Forderungen der Verlage: das Leistungsschutzrecht sei "systemwidrig" und "dreist". Verlage hätten jederzeit die Chance, ihre kostenlosen Angebote für Suchmaschinen zu sperren. "Ermöglicht man jedoch die Verlinkung der eigenen Inhalte über Suchmaschinen, ist es geradezu abwegig, dafür andere zur Kasse zu bitten." Ein Modell eines gleichzeitig kostenlosen und vergütungspflichtigen Angebots sei "schizophren".
 
Laut Haller beanspruchen die Verlage für sich eine Sonderrolle: Während andere Betreiber von Webseiten Millionen für Werbung ausgeben müssten, um Internetnutzer auf ihre Seiten zu locken, wollten die Printhäuser für die "externe Hilfestellung" durch die Suchmaschinen nicht nur nichts bezahlen, sondern hierfür auch noch abkassieren.
 
Dass der Streit derzeit erneut aufflammt, kommt nicht von ungefähr. Denn eine Entscheidung rückt näher. Wie Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, gegenüber HORIZONT gesagt hat, könnte bereits im Herbst ein erster Gesetzesentwurf vorliegen. Ende Juni hatten die Verlegerverbände an einer Anhörung im Bundesjustizministerium teilgenommen. bn
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