Verlage vs. Google
22.02.2013
Leistungsschutzrecht: Keine Gespräche, keine Abstimmung - nur "Kollateralschäden"

Im Bundestag wird am Montag erstmals auch ein Google-Vertreter gehört
Sich endlich an einen Tisch zu setzen - beim umstrittenen und mittlerweile seit Monaten diskutierten Thema Leistungsschutzrecht wäre das nicht die schlechteste Idee. Nun hat Wirtschaftsminister Philipp Rösler angedeutet, dass es bilaterale Gespräche zwischen Google und den deutschen Verlagen geben würde. Doch das Dementi seitens der Verbände BDZV und VDZ folgte sogleich: Eine Annäherung sei nicht in Sicht. Für die Zukunft der Presse sei es vielmehr unabdingbar, dass der Bundestag das Gesetz zügig verabschiede.
Doch auch das scheint nicht zu klappen. Bislang sollte der Gesetzesentwurf am Donnerstag kommender Woche in zweiter und dritter Lesung im Bundestag erneut diskutiert werden, mittlerweile ist das Thema wieder von der Tagesordnung verschwunden. Stattdessen will am Montag nun auch der Unterausschuss Neue Medien Experten zum geplanten Leistungsschutzrecht anhören - darunter erstmals auch einen Vertreter von Google, Justiziar Arnd Haller. Bei der Anhörung im Rechtsausschuss Ende Januar war kein Sprecher des Suchmaschinenkonzerns geladen gewesen.
Die Reaktion der Verlegerverbände BDZV und VDZ ließ nicht lange auf sich warten. Es gebe keinerlei Gespräche über einen Verzicht auf ein Leistungsschutzrecht, heißt es da in einer Pressemitteilung, stattdessen sei Google verdeutlicht worden, dass das Gesetz unverzichtbar sei und eine faire Rechtsbasis für die weitere Zusammenarbeit schaffen werde. Eine Übereinkunft wie in Frankreich, bei der der Suchmaschinenriese den Verlagen 60 Millionen Euro für neue Online-Nachrichtenprojekte zur Verfügung stellt, sei kein Vorbild für Deutschland.
Währenddessen haben Professoren der Berliner Humboldt Universität das geplante Gesetz in einem von Eco, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft, und Google in Auftrag gegebenem Rechtsgutachten als verfassungswidrig bezeichnet. Internetnutzer und -unternehmer würden in ihrem Recht auf Informations- beziehungsweise Berufsfreiheit eingeschränkt. Außerdem enteigne das Leistungsschutzrecht die Journalisten: Sie würden zwar das Urheberrecht an ihren Texten behalten, könnten dieses jedoch nicht nutzen, da der Verlag nach Veröffentlichung fast identische Rechte am selben Text besitze. Oliver Süme, Eco-Vorstand für Politik, Recht und Regulierung, betrachtet das Gesetzesvorhaben bereits jetzt als politisch gescheitert: "Die verfassungsrechtlichen Kollateralschäden dieses Vorhabens sind unglaublich." Es müssten noch viele Fragen gelöst werden, bevor man auch nur daran denken könne, im Bundestag abzustimmen. kl
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