15.04.2009
Einstweilige Verfügung
Landgericht untersagt Springer Berichterstattung über No Angel Benaissa
In zahlreichen Zeitungen sorgt der Fall der "No Angels"-Sängerin Nadja Bennaissa heute für Schlagzeilen. Das Langericht Berlin hat nun per einstweiliger Verfügung den Medien des Axel-Springer-Konzerns untersagt, weiter über das eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen schwerer Köperverletzung und die Untersuchungshaft des Popstars zu berichten. Die "Bild"-Zeitung hatte als erste das Thema aufgegriffen.
Bei seiner Entscheidung habe das Landgericht zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse sowie dem Persönlichkeitsschutz des Popstars abgewogen und in diesem Fall die Privatsphäre der Sängerin als wichtiger eingestuft. Selbst die Tatsache, dass der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der Boulevardzeitung zu dem Fall ein Interview gegeben hat, ließe keine andere Bewertung zu.
Wie ein Unternehmenssprecher gegenüber HORIZONT.NET bestätigt hat, will Springer Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen. Nach Meinung von "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann ist das Berichterstattungsverbot "ein schwerer Angriff auf die Pressefreiheit". Er verweist auf den Status der Band als eine der erfolgreichsten Pop-Gruppen der letzten Jahre und ihrem hohen Ansehen gerade bei Jugendlichen: "Angesichts dieser Vorbildfunktion, aber auch der Schwere der strafrechtlichen Vorwürfe gegen Nadja Benaissa ist das öffentliche Interesse an der Berichterstattung nicht im Ansatz zu bestreiten."
Das Bandmitglied der Popband "No Angels" steht unter Verdacht, einen Mann bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit HIV angesteckt zu haben, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt bereits von ihrer eigenen Infektion wusste. Benaissa sitzt derzeit in Frankfurt in Untersuchungshaft. bn
Perplex sagte am 19.04.2009 um 22:28
Wieso sitzt Nadja im Knast, etwa wegen einvernehmlichem Sex?
Sie soll wissentlich mindesten eine Person mit HIV angesteckt haben. Wie soll das gehen? Hatte sie etwa mit Aids-Erregern um sich geschossen? Oder hatte sie den Erregern gesagt, sie sollen zu ihm rüber springen? Wie soll denn bewiesen werden, dass die Aids-Erreger in ihm von ihr kamen? Hätte es nicht sein können, dass er schon vorher Aids hatte und ihr die angebliche Ansteckung nur unterjubeln wollte? Muss ich demnächst mit einer Anklage rechnen, wenn ich eine andere Person aus Absicht mit Schnupfen anstecke? Ich meine, wenn eine Person mit Aids-Erregern umsich schießt, und das auch klar bewiesen werden kann, vergleichbar wie der Schuss aus einer Schusswaffe, dann wäre es doch streng genommen Mordversuch und nicht Körperverletzung. Dann soll der Haftgrund im Moment Wiederholungsgefahr sein. Das ist doch vollkommen lachhaft! Inzwischen müsste doch jeder Mensch der lesen kann wissen, dass sie Aids hat. Wie sollte ihr denn da eine Wiederholung der vorgeworfenen Tat gelingen, wenn sie den nächsten Sexpartner nicht vorher gefesselt hatte? Wer will denn überhaupt noch Sex mit ihr haben? Es dürfte sich doch wohl inzwischen überall rumgesprochen haben, dass man beim Sex ein Condom benutzen soll. Mir kommt die Anwendung unserer Gesetze im Moment so vor wie im Mittelalter. Wenn jetzt so eine Hexenjagt auf Aids-Patienten betrieben wird, dann wäre es doch viel vernünftiger nie einen Aids-Test zu machen. Denn wer nicht weiß, dass er HIV in sich trägt, der kann sich schließlich auch nicht strafbar machen. Und eine generelle Test-Pflicht gibt es ja noch nicht.Weitere Nachrichten aus Medien vom 15.04.2009:
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