26.05.2009
Landgericht Leipzig fällt Urteil im VG-Media-Streit
Das Landgericht Leipzig hat die kostenlose Nutzung von Programmbegleitmaterial von TV-Sendern untersagt und damit die Schutzwürdigkeit des Materials bestätigt, teilt die VG Media mit. Hintergrund ist eine Klage der Verwertungsgesellschaft VG Media gegen TVTV Services, eine Tochter von Sony United und Betreiber des elektronischen Programmführers (EPG) Tvtv.de.
Die VG Media gehört zu gleichen Teilen der RTL-Gruppe und Pro Sieben Sat 1 Media. Sie vertritt unter anderem die Interessen von über 35 privaten TV-Sendern. In ihrem umstrittenen Internet-EPG-Tarif verlangt die Verwertungsgesellschaft 0,02 Cent pro Online-Seitenabruf, wenn von den TV-Sendern bereitgestelltes Begleitmaterial wie Fotos und Filmbeschreibungen verwendet werden.
Im Namen der großen Programmieverlage klagt der Zeitschriftenverlegerverband VDZ daher vor dem Landgerichts Köln gegen den Tarif. Dieses Urteil steht jedoch noch aus. Was die Entscheidung des Landgerichts Leipzig für den Kölner Streit bedeutet, ist unklar. pap
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