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11.03.2010

Rechteverwertung

von Juliane Paperlein,
Ressortleiterin Medien

Kündigung: RTL kehrt VG Media den Rücken zu


Was für eine Entscheidung: Die Mediengruppe RTL kündigt der Rechteverwertungsgesellschaft VG Media und will ihre Urheber- und Leistungsschutzrechte für die Weiterverbreitung der Programme künftig selbst wahrnehmen. Der Schritt überrascht, weil RTL Gesellschafter der VG Media ist und die Hälfte der Anteile hält. Die übrigen 50 Prozent gehören Pro Sieben Sat 1.
 
Man trage mit dem Schritt "der wachsenden Bedeutung der Urheber- und Leistungsschutzrechte für die immer vielfältigeren digitalen Programmverbreitungsplattformen im In- und Ausland Rechnung", lautet die Begründung aus Köln. "Wir haben gesehen, dass das Thema Rechte für uns von zentraler Bedeutung ist. Und zentrale Themen sollten aus dem eigenen Haus heraus geführt werden", sagt ein Sprecher der Mediengruppe RTL.
Die Verantwortung für den Schutz und die Verwertung der Rechte liegt künftig im zentralen Rechtsbereich der Mediengruppe. Die Kündigung umfasst die Sender RTL, Vox, und N-TV. Super RTL wird wohl ebenfalls kündigen. Auch RTL 2, bei dem RTL, aber auch Herbert Kloiber Gesellschafter ist, wird in den nächsten Wochen über einen Austritt beraten. Denkbar wäre, dass die Mediengruppe RTL dann auch die Rechte von RTL 2 wahrnimmt.
 
Der Vertrag mit der VG Media läuft noch bis zum 31. Dezember. In dieser Zeit wird der TV-Konzern auch klären, ob er Gesellschafter bleiben will. Bei Pro Sieben Sat 1 gibt es derzeit keine Überlegungen, die Rechtevertretung wieder zurück zu holen. "Wir sind überzeugt, dass das auch für die Zukunft eine gute Konstruktion ist", sagt der Sprecher. Die Rechteverwertungsgesellschaft nimmt derzeit die Urheber- und Leistungsschutzrechte von 37 TV-Sendern und 66 Radiosendern aus Deutschland wahr.
 
VG Media-Geschäftsführer Hans-Henning Arnold 

VG Media-Geschäftsführer Hans-Henning Arnold

Sie befindet sich in einem Rechtsstreit mit den Zeitschriftenverlegern, die das programmbegleitende Material unentgeltlich auch in elektronischen Programmführern im Internet verwenden wollen. Die VG Media fordert dafür ein Entgelt. Das Verfahren vor dem Landgericht Köln ist derzeit in der Revision. pap
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