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Öffentlich-Rechtliche

von Juliane Paperlein,
Ressortleiterin Medien

Koch räumt Änderungsbedarf im Staatsvertrag ein


Roland Koch bei der VPRT-Versammlung 

Roland Koch bei der VPRT-Versammlung

Der geschäftsführende Ministerpräsident von Hessen, Roland Koch (CDU), räumt Nachbesserungsbedarf beim gerade verabschiedeten 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein. „Ich weiß, dass das nicht das Ende ist. Wir werden auf dieser Plattform neu ringen. In einer solchen dynamischen Situation wird es kein statisches Konzept geben", sagte Koch im Rahmen der Mitgliederversammlung des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) in Frankfurt.

 
Das Problem sei, dass es keine zuverlässigen Prognosen dazu gibt, wie sich die von der Digitalisierung getriebene Medienwelt in den kommenden zehn Jahren entwickelt. Die verabschiedeten Regelungen, um die Politik, Verbände und ARD und ZDF monatelang zum Teil sehr scharfzüngig gerungen hatten, beruhten lediglich auf Annahmen über die künftige Entwicklung, so Koch. Nachbesserungsbedarf ergebe sich daher notwendigerweise.
Die Ministerpräsidenten hatten den Staatsvertrag, der im wesentlichen regelt, was die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet dürfen und was nicht, Ende Oktober beschlossen. Über den darin vorgesehene Drei-Stufen-Test, mit dem sowohl bisherige als auch neue Angebote der gebührenfinanzierten Anstalten überprüft werden sollen, werde es wohl noch zu einigem Streitigkeiten zwischen privaten Anbietern auf der einen und ARD und ZDF auf der anderen Seite kommen. „Das wird zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen und Sie werden daran nicht unbeteiligt sein", so Koch zu den rund 100 VPRT-Mitgliedern.
 
Grundsätzlich sei es kaum möglich, Regelungen zu finden, die alle Beteiligten zufrieden stellen. Koch: „In diesem Spannungsfeld zwischen EU-Kommission, Bundesverfassungsgericht, öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern, gibt es keine Lösung, die alle glücklich macht." Während die EU-Kommission mehr Transparenz und Beschränkungen bei der Gebührenverwendung fordert, hatte das Bundesverfassungsgericht am 11. September 2007 entschieden, dass die Ministerpräsidenten der Länder einen Verfassungsbruch begangen haben, als sie im Jahr 2005 die Rundfunkgebühren festlegten. Sie waren um 28 Cent unter dem Vorschlag der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) geblieben. pap
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