HORIZONT.NET
04.02.2008

"Der Spiegel"

von David Hein,
Redakteur Medien

Keine Einigung zwischen "Spiegel" und Aust


Stefan Aust hält seine Kündigung für unwirksam 

Stefan Aust hält seine Kündigung für unwirksam

Die Fronten zwischen dem scheidenden Chefredakteur Stefan Aust und dem Spiegel-Verlag bleiben verhärtet: Der Gütetermin vor dem Hamburger Arbeitsgericht ist gescheitert. Aust und der Verlag streiten darüber, wann die Kündigung wirksam wird. Mitte November war bekannt geworden, dass der Vertrag von Aust nicht über den 31. Dezember 2008 hinaus verlängert wird.
 
Der noch amtierende Chefredakteur des Nachrichtenmagazins argumentiert, dass sein Vertrag bis 2010 läuft, der Verlag vertritt den Standpunkt, dass eine Vertragsverlängerung über 2008 hinaus lediglich optional ist. Nach der Entscheidung des Gerichtes bemisst sich auch die Höhe der Abfindung für Aust.
 
Dieser hält die Kündigung nach Angaben einer Gerichtssprecherin für unwirksam, weil es keinen geeigneten Grund gebe, die Kündigungen gemäß Kündigungsschutzgesetz zu rechtfertigen. Strittig sei ferner, ob Aust als leitender Angestellter anzusehen ist. Betriebsverfassungsrechtlich müsste in diesem Fall der Betriebsrat nur informiert, aber nicht im Rahmen eines Anhörungsverfahrens an der Beendigung des Vertrages beteiligt werden.
 
Die Parteien haben nun Gelegenheit, den Rechtsstreit mit Schriftsätzen weiter vorzubereiten. Nach dem Scheitern des Güteversuchs hat das Gericht für den 7. Mai einen neuen Termin zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht anberaumt. Dafür ordnete die Vorsitzende Richterin Susanne Wendt das persönliche Erscheinen Austs an. Beide Seiten wollen allerdings auch außergerichtlich weiter verhandeln.

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