Fußball-Rechte
24.07.2008
Kartellamt verbietet Zentralvermarktung der Bundesliga mit Kirch
Entscheidung gefallen: Das Bundeskartellamt erteilt dem von der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Kirch-Vermarkter Sirius vereinbarten Zentralvermarktungsmodell der Bundesliga eine Absage. Wie die Bonner Behörde heute mitgeteilt hat, hält sie die Zentralvermarktung zwar grundsätzlich für zulässig. Das aktuelle Modell von DFL und Sirius sei jedoch kartellrechtlich nicht rechtens.
"Nüchtern betrachtet handelt es sich bei der Zentralvermarktung um eine Kartellvereinbarung", begründet Behördenpräsident Bernhard Heitzer die Entscheidung.
Die Liga wollte die Lizenzen für die Spielsaison ab 2009/10 zentral an Kirch vergeben. Der Unternehmer hatte den Klubs dafür pro Saison eine halbe Milliarde Euro Einnahmen garantiert. Der Deal dürfte nun platzen. Für DFL-Vorstand Christian Seifert ein herber Verlust. Eine deutliche Steigerung der Einnahmen von derzeit rund 420 Millionen - und damit mehr Geld für Stadienausbau und den Einkauf von Top-Spielern - ist damit kaum noch in Sicht.
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