Kartellamt hat Bedenken gegen Zentralvermarktung der Bundesliga
Der Vertrag zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und der Kirch-Firma KF 15 ist ins Visier des Bundeskartellamtes geraten. Die Behörde hat grundlegende Bedenken gegen die zentrale Vermarktung angemeldet. Wie die Fußball-Zeitschrift "Kicker" berichtet, hat das Kartellamt die 36 Profi-Vereine angeschrieben. In einem 12 Fragen umfassenden Katalog sollen die Clubs Auskunft über ihre Einkünfte aus selbst vermarkteten Rechten geben. Der Behörde ist vor allem die zentrale Vermarktung der TV-Rechte durch die DFL ein Dorn im Auge.
"Die Zentralvermarktung von Medienrechten hat dieselbe Wirkung wie ein Preiskartell", sagte
Ralph Langhoff, der Vorsitzende der 6. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes, dem "Kicker". Neben der zentralen Vermarktung prüft das Kartellamt auch die geplante zentrale Produktion von Bundesliga-Berichten.
Mit den Ermittlungen der Wettbewerbshüter gerät der enge Zeitplan für die Ausschreibung der TV-Rechte nun ins Wanken. Eigentlich sollte die Ausschreibung der Rechte demnächst beginnen. Ob die DFL und KF 15 den Zeitplan nun noch einhalten können, erscheint fraglich.
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