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Pressegrosso

von Silja Elfers,
freie Autorin HORIZONT

Kartellamt genehmigt Grosso-Fusion mit Verlagsbeteiligung


Der Presse-Grosso sieht die "Gemeinsame Erklärung" verletzt 

Der Presse-Grosso sieht die "Gemeinsame Erklärung" verletzt

Das Bundeskartellamt hat die Fusion zweier Grossisten genehmigt, von denen einer eine Verlagsbeteiligung hat. Konkret geht es um den Zusammenschluss zwischen dem bisher verlagsunabhängigen Roth + Horsch Pressevertrieb und dem verlagsbeteiligten Presse Vertrieb Pfalz.

 
An dem Presse Vertrieb Pfalz hielten insgesamt zehn Verlage zusammen 80 Prozent der Anteile, darunter Axel Springer, Bauer, Gruner + Jahr, Burda und WAZ. An dem neu entstehenden Unternehmen mit dem Namen Frankenthaler Pressevertrieb werden die zehn Verlage zusammen nur noch eine Minderheitsbeteiligung von 40 Prozent halten.
Nach knapp viermonatiger Prüfung erklärte die Behörde die Fusion damit für zulässig. Anders sieht das der Bundesverband Pressegrosso: „Obwohl sich die Verlagsbeteiligungen im Vergleich zur gegenwärtigen Presse Vertrieb Pfalz prozentual vermindern, wird damit das Tätigkeitsgebiet eines Presse-Grossisten mit Verlagsbeteiligung ausgeweitet", heißt es hier. Dies sei nicht vereinbar mit der „Gemeinsamen Erklärung."
 
In der „Gemeinsamen Erklärung" von 2004 hatten sich Verlegerverbände und das Presse-Grosso darauf geeinigt, die Grossobetriebe mit Verlagsbeteiligung nicht weiter auszudehnen. Um die Gültigkeit dieses Dokuments ging es auch beim zweiten „Politischen Runden Tisch", zu dem sich der Grosso-Verband, Beauftragte für Kultur und Medien, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie die Verlegerverbände VDZ und BDZV im Februar zusammenfanden.
 
Damals haben sich die Beteiligten laut Presse-Grosso für eine Erweiterung und Konkretisierung der Gemeinsamen Erklärung ausgesprochen. Nun fürchtet man hier aber offenbar, dass die Bundeskartellamts-Entscheidung als Referenz für andere Fusionen unter Mitwirkung von Presse-Grossisten mit Verlagsbeteiligungen oder einzelner Verlage zu verstehen sei. se
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