HORIZONT.NET
24.01.2006

Kartellamt begründet Verbot der Fusion von Pro Sieben Sat 1 Media und Springer


Die Zugeständnisse von Springer seien nicht ausreichend gewesen, begründet Kartellamtschef Ulf Böge, warum das Amt die Übernahme von Pro Sieben Sat 1 Media durch Axel Springer untersagt hat. So verstärke die Fusion das aus Pro Sieben Sat 1 Media und den zu Bertelsmann gehörenden RTL-Sendern bestehende "wettbewerbslose Duopol". Dies sei auch der Fall, wenn die Verflechtungen mit Bertels-
 
mann etwa im Print- und Hörfunkmarkt beseitigt würden. Andere Auflagen, wie die getrennte Werbevermarktung von Print- und TV-Angeboten des Konzerns, erforderten eine laufende Verhaltenskontrolle, die nach dem Kartellamt nicht zulässig ist.
 
Vor diesem Hintergrund geht das Kartellamt im Falle einer Fusion von Pro Sieben Sat 1 Media und Axel Springer "von einer Verstärkung der heute schon gegebenen Marktmacht auf dem Fernsehwerbemarkt, dem Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen und dem bundesweiten Anzeigenmarkt für Zeitungen" aus. Pro Sieben Sat 1 Media und die zu Bertelsmann gehörende RTL-Sendergruppe beherrschen schon heute 80 Prozent des TV-Werbemarktes. Böge: "Bei einer Fusion wäre dieses Duopol verstärkt worden." Im bundesweiten Anzeigenmarkt hätte Springer dank "Bild" und "Welt" mit rund 40 Prozent Marktanteil bereits eine "überragende Marktstellung". Böge: "Springer erhielte durch die Fusion die Möglichkeit, Werbekampagnen für Produkte abgestimmt über mehrere Medien aus einer Hand anbieten zu können und so crossmediale Werbekampagnen für Dritte zu schalten. Dies würde die marktbeherrschende Stellung von Springer auf dem Anzeigenmarkt für Zeitungen weiter absichern." ra
 

 

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