20.08.2008
KEK kritisiert bayerische Vorschläge zur Medienkontrolle
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat ihren Jahresbericht vorgelegt. Dabei äußerte sich die Vorsitzende Insa Sjurts kritisch zu den Vorschlägen der Bayerischen Staatskanzlei für eine Reform des Medienkonzentrationsrechts im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Nach dem Entwurf aus München sollen verbindliche Schwellen für den Tatbestand einer "vorherrschenden Meinungsmacht" eingeführt werden. Unterhalb dieser Schwellen dürfte die Kommission dann keine Prüfverfahren mehr einleiten. Damit würde nach Ansicht von Sjurts die Schwelle für das Vorliegen vorherrschender Meinungsmacht "in unvertretbarer Weise angehoben und verfassungsrechtlich nicht hinnehmbare Schutzlücken" gegen Meinungsmacht eröffnet. Sjurts plädiert für ein Festhalten an der derzeitigen gesetzlichen Regelung mit einzelnen Vermutungstatbeständen: Der Begriff vorherrschender Meinungsmacht müsse stets so dynamisch sein, wie es auch die Medienmärkte sind.
Außerdem sieht die KEK Defizite bei der Messung der Fernsehnutzung von Nicht-EU-Ausländern. Nach Ansicht der KEK sollten auch diese Bevölkerungsgruppen in Deutschland von der Fernsehforschung erfasst werden, da auch "die einseitige Beeinflussung eines bestimmten Bevölkerungsanteils Relevanz für die Meinungsvielfalt erlangen kann".
Insgesamt haben die Landesmedienanstalten der KEK von Juli 2007 bis einschließlich Juni dieses Jahres 38 Anträge auf Zulassung und 36 Anmeldungen von Beteiligungsveränderungen übermittelt. Insgesamt wurden 83 Verfahren abgeschlossen. dh
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