Gerichtsverfahren
20.05.2009
Jürgen Klinsmann: Rechtstreit um "taz"-Karikatur geht in die nächste Runde
Der geschasste Bayern-Trainer Jürgen Klinsmann zieht im Rechtsstreit um die Kreuzigungs-Satire der "taz" vor das Oberlandesgericht München. Im April hat das Landgericht München seinen Antrag auf eine einstweilige Verfügung abgelehnt. Der Auslöser des Streits: Auf dem Titelblatt der Ausgabe vom Ostersamstag (11. April) hatte das Berliner Blatt eine Fotomontage abgedruckt, die einen ans Kreuz genagelten Klinsmann zeigte.
Das Motiv mit der Schlagzeile "Always look on the bright side of life" spielte auf den Satire-Film "Das Leben des Brian" an. Gegen die Entscheidung des Landgerichts legten seine Anwälte Anfang Mai Beschwerde ein: Klinsmann sehe seine Würde gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes verletzt, ebenso wie sein Persönlichkeitsrecht und sein Recht am eigenen Bild. Der Antragsteller Klinsmann sei selbst gläubiger Christ und müsse deshalb eine solche Fotomontage nicht hinnehmen.
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