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HORIZONT.NET
17.07.2008

Machtkampf

von Juliane Paperlein,
Ressortleiterin Medien

Im O-Ton: Münchner Erklärung der Verleger


Münchner Erklärung - beteiligte Verleger

Verlage und Privatsender auf der einen Seite und öffentlich-rechtliche Anstalten auf der anderen, liefern sich seit Monaten einen heftigen Kampf um die Ausgestaltung der Onlineaktivitäten von ARD und ZDF, die im gerade anstehenden 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgeschrieben werden sollen. Während die gebührenfinanzierten Sender möglichst viel Freiraum für sich beanspruchen, fürchten die privatwirtschaftlichen Häuser um ihre Erlösmöglichkeiten: Um so mehr Nutzer zu ARD und ZDF abwandern, um so geringer werden Clicks und Visits auf den Seiten der Privaten. Ihre Chancen, die Angebote zu monetarisieren, sinken mit der verlorenen Reichweite, so die Befürchtung. HORIZONT.NET publiziert im folgenden den Originaltext der Münchener Erklärung - ein langer Text mit viel Diskussions- und Zündstoff.

 


Die Erstunterzeichner

Hubert Burda, Verleger Hubert Burda Media, Präsident Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)

Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender Axel Springer
Bernd Kundrun, Vorstandsvorsitzender Gruner + Jahr
Wolfgang Fürstner,Geschäftsführer Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)

Heinz Bauer, Verleger Bauer Verlagsgruppe
Thomas Ganske, Verleger Ganske Verlagsgruppe
Herbert Flecken, Vorsitzender der Geschäftsführung Verlagsgesellschaft Madsack
A. Asghar Azmayesh , Sprecher der Geschäftsführung, medien holding:nord
Dirk Ippen
, Verleger Münchener Zeitungs-Verlag

Die Münchner Erklärung:

Die freie und unabhängige Presse in Deutschland ist in Bestand und Entwicklung durch die ständige Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedroht. Daher haben die Verantwortlichen namhafter privater Zeitschriften- und Zeitungsverlage und des Verbands in München nachfolgende Erklärung verabschiedet. Sie dient dem Ziel, die Rahmenbedingungen für ein faires Miteinander von freier, unabhängiger Presse und öffentlich-rechtlichem Rundfunk angesichts einer veränderten Medienwelt zu entwickeln:
 

Das Netz lässt sich nicht reglementieren

Der Angriff auf die Öffentlich-Rechtlichen zeigt auch: Allen Sonntagsreden zum Trotz bereitet das Internet den Verleger großes Kopfzerbrechen, meint HORIZONT-Chefredakteur Volker Schütz.


1.                  Privatwirtschaftlich verfasste Zeitungen und Zeitschriften sind die für jede Demokratie und jede Meinungsvielfalt unverzichtbaren Träger der Pressefreiheit. Sie sichern mit Print-Ausgaben und Online-Angeboten Qualität, Pluralität, Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Sie stehen unter dem Schutz der deutschen und europäischen Grundrechte sowie des EU-Beihilferechts. Eine freie Presse kann nicht durch öffentliche Gewalt organisiert werden. Presseunternehmen müssen sich nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen frei bilden können; sie stehen untereinander und mit anderen Medien in publizistischer und wirtschaftlicher Konkurrenz.
2.                  Dieser freie publizistische und wirtschaftliche Wettbewerb wird durch öffentlich-rechtliche, staatlich finanzierte Presse verzerrt. Generell sind staatlich finanzierte Medien ein rechtfertigungsbedürftiger Sonderfall, der für den Bereich der Presse einschließlich ihrer Online-Angebote und auch für weitere Internet-Medien in Deutschland keinesfalls legitimiert werden kann.
3.                  Demgegenüber sind im Rundfunk infolge der historisch geringen Zahl an Programmplätzen öffentlich-rechtliche Fernseh- und Radioanstalten entstanden, die auch nach Wegfall der Frequenzknappheit ihre staatlich finanzierten Fernseh- und Radioprogramme auf den überkommenen und neuen Verbreitungswegen wie dem Internets anbieten. Dabei ist der staatlich finanzierte und organisierte Rundfunk mit einer Vielzahl von Angeboten und einem jährlichen Gebührenaufkommen von über 7 Mrd. Euro und weiteren Einnahmen (Werbung, kommerzielle Tätigkeiten) der größte Medienanbieter in Deutschland.
4.                  Vor diesem Hintergrund ist das Bestreben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu bewerten, nicht nur ihr umfängliches Fernseh- und Radioprogramm auf allen Wegen einschließlich des Internet zu verbreiten, sondern machtvoll in alle Internetmedien vorzudringen und dort insbesondere auch der privatwirtschaftlich verfassten Presse staatlich finanzierte, wettbewerbsverzerrende Konkurrenz zu machen. Dies erscheint umso bedenklicher, als die privatwirtschaftlich verfasste Online-Presse Vielfalt und Qualität bereitstellt, nachhaltige Finanzierungsmodelle aber noch nicht gesichert sind.
5.                  Angesichts dieser Veränderungen ist die Politik aufgefordert, das duale System mit öffentlich-rechtlichen Medienunternehmen auch im Internet allein für den Bereich von Fernsehen und Radio fortzuschreiben. Das kann die Verbreitung der gebührenfinanzierten Programme im Internet und ein sendungsbezogenes Abruf-TV sowie Abruf-Radio einschließen. Jede darüber hinausgehende Expansion der staatlich finanzierten Rundfunkanstalten ist jedoch ebenso unnötig wie gefährlich für den Bestand und die Entwicklung der privatwirtschaftlich verfassten Presse und damit für den gesamten Medienpluralismus in Deutschland.
6.                  In ihrer Sitzung am 12. Juni 2008 haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer im Ansatz erkennen lassen, dass sie der unbegrenzten Expansion der öffentlich-rechtlichen Anstalten wenigstens im Bereich der pressemäßigen Text- und Bildberichterstattung Grenzen setzen wollen. Wir begrüßen dieses Bestreben, müssen gleichwohl aber feststellen, dass die in Aussicht gestellten Regelungen in keiner Weise ausreichen. Mit den Formulierungen des Entwurfs zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 12. Juni wird es nicht gelingen, das Expansionsstreben der öffentlich-rechtlichen Sender in geordnete Bahnen zu lenken.
 

Die Unterzeichner erklären zur grundsätzlichen Rolle staatlich finanzierter und organisierter Rundfunkanstalten (ARD, ZDF etc.):  
 
  • (1) Öffentlich-rechtliche Medien sind auf Fernsehen und Radio unter Einschluss neuer Abrufformate für Bewegtbild- und Tonbeiträge zu begrenzen. Diese Medien haben zweifelsfrei eine Zukunft im Internet-Zeitalter. Anlass zur Sorge um eine Marginalisierung von ARD und ZDF aufgrund eines solchen Funktionsauftrags besteht nicht. Jedes andere Mittel der journalistischen Darstellung hat zu unterbleiben.
  • (2) Öffentlich-rechtliche Medienangebote sind auf allen Vertriebskanälen ausschließlich aus Gebühren zu finanzieren; Werbefinanzierung sowie sonstige kommerzielle Finanzierung ist vollständig auszuschließen.
  • (3) Beteiligungen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten an privatwirtschaftlichen Unternehmen müssen gänzlich abgebaut und untersagt werden.
     

Die Unterzeichner erklären zum Entwurf eines 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags vom 12. Juni 2008:
 
  • (4) ARD und ZDF dürfen - wie in der klassischen Presse - auch online nicht mit pressemäßiger Berichterstattung, Information und Unterhaltung beauftragt werden. Dies ist zweifelsfrei und einklagbar im Gesetz festzuschreiben. Dazu müssen alle journalistisch-redaktionellen Texte und Bilder auf eine bloß unterstützende Randbetätigung im Verhältnis zum Hauptprogramm begrenzt bleiben, was der aktuelle Entwurf nicht sicherstellt.
  • (5) Klare und enge Grenzen sind umso wichtiger, als ARD und ZDF schon jetzt Strategien entwickeln, um die vorgesehenen Regelungen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags Makulatur werden zu lassen. Die Umwidmungen der digitalen ZDF-Kanäle sind ein klarer Beleg.
  • (6) Um das europa- wie verfassungsrechtlich geforderte Abstandsgebot zur privaten Online-Presse zu sichern, sind mehrere Verbesserungen vonnöten.
  • (7) Journalistisch-redaktionelle Text- und Bildangebote auf Internet-Seiten öffentlich-rechtlicher Anstalten dürfen nur Inhalte konkreter Sendungen behandeln. Aber auch sendungsbezogene Texte und Bilder dürfen nur die Sendung unterstützen und keine davon losgelöste pressemäßige Berichterstattung mit Sendungsthemen darstellen. Alle Texte und Bilder dürfen nicht länger als bis zu 7 Tage nach Ausstrahlung der Sendung angeboten werden. Jeder journalistisch-redaktionelle Online-Text und jedes Angebot mit Texten müssen offenkundig machen, welche Sendung damit begleitend unterstützt wird.
  • (8) Auch bei jeder sonstigen Ausweitung des Angebots von traditionellen Fernsehtätigkeiten auf Online-Dienste muss die Begrenzung auf unterstützende Tätigkeiten im Verhältnis zum Hauptprogramm gewährleistet sein.
  • (9) Ratgeberportale sind in der Negativliste zweifelsfrei auszuschließen. Ratgebersendungen und sendungsbezogene Telemedien dürfen allein im Rahmen des Online-Auftritts der jeweiligen Ratgebersendung bis zu 7 Tage nach der Sendung zum Abruf angeboten werden.
  • (10) Der Drei-Stufen-Test muss von unabhängigen Dritten unter Beteiligung der betroffenen privaten Medien durchgeführt werden. Betroffenen Medien ist eine klagbare Rechtsposition einzuräumen. Nicht nur neue, sondern auch bestehende Angebote müssen dem Test unterworfen werden.
  • (11) Alle Beteiligten und Betroffenen müssen in einem offenen Verfahren auf Ebene der politischen Entscheider zu diesem und zu künftigen Rundfunk- und Telemedienstaatsverträgen öffentlich angehört werden.
  • (12) Wir fordern die Fortsetzung einer breiten öffentlichen Diskussion über Auftrag und Grenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.


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Leser-Kommentare zu diesem Artikel (3)
Sascha Stoltenow sagte am 17.07.2008 um 09:35

... und nicht an den Nutzer denken

Die Münchner Erklärung bedarf sicher einer differenzierteren Diskussion als sie in den Kommentarspalten möglich ist. Unabhängig von den rechtlichen Aspekten dokumentiert sie jedoch das anachronistische Bild, das sich die Verleger vom Publikum in der "Netzwerk-Gesellschaft" machen. So steht bspw. die geforderte zeitliche Beschränkung der Angebote auf 7 Tagen den Interessen der Nutzerinnen und Nutzer diametral entgegen. "Alles, immer und überall" lautet nämlich in der Regel die Antwort auf die Frage, wann der Netzbürger sich für welche Inhalte interessiert. Das gilt insbesondere für Ratgeberformate (wenn sie nicht, wie in so vielen privatwirtschaftlichen Zeitungen und Zeitschriften nur schlecht getarnte PR sein sollen). Außerdem muss auch für die öffentlich-rechtlichen Anbieter gelten: one brand all media. Die Einschränkung auf bestimmte journalistische Formate ist widersinnig und läuft darüber hinaus völlig dem Selbstverständnis und der Ausbildung insbesondere der jungen Journalistengeneration zuwider. Ich zumindest wünsche mir entsprechende Formate - vor allem im News-Bereich -, denn viele öffentlich-rechtliche Angebote sind für mich hier ein Qualitätsfilter. Die Verleger outen sich mit ihrer Erklärung als Vertreter einer alten Ordnung, die vor allem in den Kategorie Zielgruppe denken, die es auf vielfältige Weise zu beschallen gilt. Der aktive Nutzer kommt in diesem Denken nicht vor. Ebenso fragwürdig ist die Forderung der Verleger nach einer Begrenzung der Finanzierung. Losgelöst von vermeintlichen und tatsächlichen Schleichwerbeskandalen - diese gilt es zu unterbinden - sind es doch die werbetreibenden Unternehmen selbst, die in das Umfeld der attraktiven Programmplätze drängen. Natürlich wünscht sich mancher private Fernsehanbieter Formate wie die Sportschau ins Programm. Man braucht sich aber nur die privaten Übertragungen von Champions-League spielen anzuschauen, um festzustellen was dann passiert. Moderatoren werden zu Animateuren im Gewinnspiel-Voting-Transaktions-TV. Von Journalismus keine Spur. Die Münchner Erklärung ist damit vor allem ein Signal des bevorstehenden Verteilungskampfes um die Werbegelder, die sich auf immer mehr Kanäle und alternative Kommunikationsformen verteilen. Anstatt sich auf die Pressefreiheit zu berufen, um ihre sinkenden Margen zu verteidigen, sollten die Verleger lieber investieren. Gestaltung ist gefordert, nicht Verwaltung. Und ja, natürlich müssen auch die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks den Bedingungen der Realität angepasst werden. Wenn dabei vor allem die Qualität maßgeblich ist - und das sollte sie sein - spräche mit Blick auf die derzeitige Medienlandschaft aber vieles dafür, dass die Öffentlich-Rechtlichen ihre Angebote noch ausbauen und nicht einschränken sollten.
wingthom sagte am 17.07.2008 um 10:00

Die Info-Elite frisst ihre Verleger

Das IfD Allensbach sagt es den Verlegern der Holzklasse seit 1995 sinngemäss: setzt mehr auf Qualität, orientiert Euch an den hochwertigen Lesern, setzt auf kleinere und dafür besser recherchierte Titel, versucht nicht, mit Masse die Kioske und nun auch das Internet zuzupflastern. Dies ist - bis auf wenige Ausnahmen - von den Verlegern nicht umgesetzt worden, nun erscheint ihnen sogar das öffentlich-rechtliche Fernsehen als Bedrohung. Schaut man auf die langfristigen Trends, liegt es weder am Fernsehen, am Internet noch an anderen Aktivitäten, sondern an grundlegenden Interessensverschiebungen in der Bevölkerung, dass die alten Cash Cows der Verlage nicht mehr die Reichweiten einsammeln können, die zu Premiumpreisen im Werbemarkt nachgefragt werden. Nachzulesen hier: Mediennutzung gestern - heute - morgen http://www.awa-online.de/praesentationen/awa08_Mediennutzung.pdf Die junge Generation als Vorhut gesellschaftlicher Veränderungen http://www.awa-online.de/praesentationen/awa08_Junge_Generation.pdf Der gesellschaftliche Wandel generiert neue Zielgruppen http://www.awa-online.de/praesentationen/awa08_Zielgruppen.pdf Herr Ippen hat es ganz gut zusammen gefasst: Reich werden im Schlaf, das ist für die Verleger vorbei. Man muss sich anstrengen und auf Qualität setzen, hart arbeiten, dann ist auch in Zukunft Platz für journalistische Produkte.
CHOPSi sagte am 17.07.2008 um 13:49

Wehleidig und hilflos

Wäre man in den angeblich freien und unabhängigen Verlagen in Sachen Neue Medien einfallsreicher, mutiger und letztendlich tatkräftiger, müsste man nicht die Zeit damit verschwenden Erklärungen gegen ein paar wenige Webangebote zu verfassen, die sich im Wettbewerb mehr oder weniger durchsetzen. Und um welchen Wettbewerb geht es denn? Um einen mit ungleichen Waffen? Ja, hier sind die Mittel Gebührengelder, dort stammen sie aus Googles Kriegskassa, und demgegenüber steht ein Verlagshaus mit Alten Medien und umsatzgetriebenen Akquisitionen (StudiVZ). Geht es um einen Wettbewerb, wo die Menschen nicht mehr unterscheiden, ob das Angebot aus Deutschland, den USA, aus Polen oder Indien stammt? Ja, die Konkurenz ist nicht die Mediathek des ZDF sondern YouTube, Facebook und XING - deutschsprachige Services aus aller Herren Länder. Und während die Verleger sich noch um eine Meinungsvielfalt sorgen, deren Existenzgrundlage angeblich von Webangeboten der Öffentlich-Rechtlichen bedroht wird, konsumiert die Userin und der User Nachrichten in ganz anderen Kanälen, bildet sich eine eigene Meinung in partizipativen Medien und lässt Advertorials ungelesen im Content Management System der Verleger verkümmern. Mein Verständnis des Öffentlich Rechtlichen Auftrages - das, was ich von den Öffentlich-Rechtlichen sogar einfordere, lautet: Dort wo der Auftrag nicht mehr zur Gänze erfüllt werden kann (Quotenschwund im TV, Radio), soll auch die Möglichkeit bestehen öffentlich-rechtliche Inhalte auf anderen Kanälen zu konsumieren. Nach einem Jahrzehnt der Ignoranz gegenüber den Neuen Medien das (im öffentlich-rechtlichen Sinne) bessere Online-Angebot aus wettbewerbsrechhtlichen Gründen verbieten zu lassen kann einem nur in einem Elfenbeinturm einfallen.

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