26.03.2009
IVW ergänzt Regeln für Bundle-Verkauf
Seit Januar 2009 gelten bei IVW-Auflagenmeldungen neue Regeln für den Bundle-Verkauf. Jetzt hat die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern eine Ergänzung beschlossen.
Zur klären war, ob aktuelle Hefte als Einzelverkäufe gezählt werden dürfen, wenn sie im Verbund mit Alt-Heften, also Heften, deren Angebotszeitraum abgelaufen ist, verkauft werden.
Die Ergänzung gilt ab sofort und wird damit erstmalig für die Auflagenmeldung zum ersten Quartal 2009 wirksam. se
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