27.10.2004
Holtzbrinck-Beschwerde gegen Kartellamt zurückgewiesen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Beschwerde der Stuttgarter Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck im Zusammenhang mit dem Verbot der Übernahme der "Berliner Zeitung" durch das Kartellamt zurückgewiesen. Das Verbot war wegen der nach Meinung des Kartellamts drohenden marktbeherrschenden Stellung auf dem Berliner Markt erteilt worden. Dort veröffentlicht Holtzbrinck bereits den "Tagesspiegel". Der Verlagsgruppe bleibt jetzt noch eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. ps
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