09.09.2008
Günther Jauch verliert Rechtsstreit gegen "Berliner Morgenpost"
Das Oberlandesgericht Hamburg hat heute die Berufung von Günther Jauch zu einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Januar 2008 zurückgewiesen. Der TV-Moderator hatte zwei Klagen über jeweils 130.000 Euro Lizenzgebühren und Schmerzensgeld gegen Axel Springer sowie den Zeitungsverlag Ullstein eingereicht.
Damit wollte sich Jauch gegen die Veröffentlichung eines Fotos in der "Berliner Morgenpost" und der Berliner Lokalausgabe der "Welt" zur Wehr setzen, das ihn beim Sektempfang nach seiner Hochzeit zeigt.
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