Vertriebsaktion
27.04.2010
Gerichtszoff um Gütesiegel: Bauer verliert
Von wegen gelöst: Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg über eine zweite Einstweilige Verfügung, die G+J gegen Bauer erwirkt hatte, wird von den Parteien komplett unterschiedlich interpretiert. Hierbei geht es um die bereits geänderte Fassung des ursprünglichen Siegels, in der hier abgebildeten Version. Bauer meldete, den Rechtsstreit gewonnen zu haben, das Gericht habe die Vertriebsaktion "Top 100 Titel"-Siegel für zulässig erklärt.
Dieser Darstellung widerspricht das Landgericht: Wie ein Gerichtssprecher gegenüber HORIZONT.NET erklärt, wurde Bauer verboten, seine 26 Zeitschriftentitel mit dem - bereits veränderten - Siegel auf der Titelseite zu vertreiben und/oder vertreiben zu lassen. Außerdem wird Bauer verboten, die Presse-Grossisten dazu aufzurufen, die Top 100-Aktion zu unterstützen und beziehungsweise oder fortzusetzen. Zudem darf Bauer die Presse-Grossisten auch nicht aufrufen, die Presseeinzelhändler dahingehend zu veranlassen, dass diese die mit dem Siegel gekennzeichneten Zeitschriften möglichst in Vollsicht zeigen.
"Nach unserem Kenntnisstand darf Bauer die Grossisten nicht dazu aufrufen, an dieser Aktion teilzunehmen", so der Verlagssprecher. "Ebenso darf diese Marketing-Aktion auch unter dem veränderten grünen Siegel nicht fortgeführt werden." Bauer habe laut G+J die kompletten Verfahrenskosten zu tragen. Ein schriftliches Urteil läge allerdings noch nicht vor. se
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