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17.07.2009

Freelens erwirkt EV gegen Bauer


Nach Jalag hat nun Bauer Ärger mit dem Fotografenverband Freelens 

Nach Jalag hat nun Bauer Ärger mit dem Fotografenverband Freelens

Nach dem Jahreszeiten Verlag hat jetzt auch die Bauer Media Group Ärger mit dem Fotografenverband Freelens - und wieder geht es um Vertragsmodalitäten beim Urheberrecht. Das Hamburger Landgericht hat jetzt eine Einstweilige Verfügung (EV) gegen Bauer erlassen und den Fotografenvertrag des Verlags für rechtswidrig erklärt. Dies teilt Freelens mit.
 
Gegenstand der EV ist Bauers Rahmenvertrag für Fotografen, der nach Ansicht von Freelens unzulässige Buy-out Klauseln enthält, die gegen das Prinzip der angemessenen Beteiligung des Urhebers an der Vermarktung seiner Werke verstoßen. Bauer habe laut Freelens versucht, sich mit einer einmaligen Honorarzahlung die umfassenden Foto-Nutzungsrechte für alle seine Zeitschriften und für Dritte zu sichern. Ein solcher Buy-out Vertrag verstoße gegen geltendes Recht, da der Gesetzgeber das Prinzip einer angemessenen Vergütung der Urheber ausdrücklich in das Urheberechtsgesetz aufgenommen habe.
Auch ein zweiter Vertragspassus, durch den Bauer versuche, das Renommee der Titel, in denen die Fotos erscheinen, als "zentralen Wertbildungsfaktor für die Vermarktbarkeit der Werke" Honorar-mindernd anzuführen (Motto: Ehre statt Geld), wurde vom Gericht laut Freelens als rechtswidrig angesehen. Eine Bauer-Sprecherin sagte, man prüfe die EV und wolle das Verfahren vorerst nicht kommentieren. Seit Wochen streitet die Fotojournalisten-Vereinigung bereits mit dem Hamburger Jahreszeiten Verlag über ähnliche Punkte. rp
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