18.09.2008
Entwurf für Staatsvertrag erlaubt Unterhaltungsangebote im Internet
Die Bundesländer geben ARD und ZDF im Internet mehr Spielraum. Nach dem Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags sollen die öffentlich-rechtlichen Sender künftig auch Unterhaltungssendungen auf ihren Online-Auftritten bereitstellen dürfen. Das berichtet die "Financial Times Deutschland".
Ein zentraler Streitpunkt ist damit aus politischer Sicht geklärt. Martin Stadelmaier, SPD, Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei und dort für Medienpolitik zuständig, sprach laut "FTD" gestern davon, dass Unterhaltung "auf der gesamten Breite möglich" sein solle. Die entsprechenden Sendungen sollen jedoch nur sieben Tage lang kostenlos abrufbar sein.
Auf Konfrontationskurs gehen die Länder allerdings bei der Prüfung, ob die Online-Auftritte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihrem Programmauftrag entsprechen. So wollen sie eine Frist bis Ende 2010 setzen, innerhalb derer sich die bestehenden Onlineangebote einem Dreistufentest unterziehen sollen. ARD-Chef Fritz Raff war jüngst davon ausgegangen, "dass alles, was die ARD bisher im Internet anbietet, auch weiterhin erlaubt bleibt".
Der Staatsvertrag soll den Ministerpräsidenten am 22. und 23. Oktober zur Unterzeichnung vorgelegt werden. HOR
- Medien 10. September 2008: Raff kritisiert Kleinteiligkeit im Staatsvertrag
- Medien 9. September 2008: ARD-Intendanten diskutieren TV-Zukunft der Tour de France
- Medien 25. August 2008: Fachverband für Sponsoring will Werbung bei ARD und ZDF beibehalten
- Klartext 17. Juli 2008: Münchner Erklärung: Das Netz lässt sich nicht reglementieren
- Klartext 7. Mai 2008: Punktsieg für den VDZ
Weitere Nachrichten aus Medien vom 18.09.2008:
IP-Studie: TV-Sender genießen auch im Internet hohe Glaubwürdigkeit
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