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18.09.2008

Entwurf für Staatsvertrag erlaubt Unterhaltungsangebote im Internet


ARD-Chef Raff darf künftig auch Unterhaltungssendungen online anbieten 

ARD-Chef Raff darf künftig auch Unterhaltungssendungen online anbieten

Die Bundesländer geben ARD und ZDF im Internet mehr Spielraum. Nach dem Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags sollen die öffentlich-rechtlichen Sender künftig auch Unterhaltungssendungen auf ihren Online-Auftritten bereitstellen dürfen. Das berichtet die "Financial Times Deutschland".
 
Ein zentraler Streitpunkt ist damit aus politischer Sicht geklärt. Martin Stadelmaier, SPD, Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei und dort für Medienpolitik zuständig, sprach laut "FTD" gestern davon, dass Unterhaltung "auf der gesamten Breite möglich" sein solle. Die entsprechenden Sendungen sollen jedoch nur sieben Tage lang kostenlos abrufbar sein.
 
Auf Konfrontationskurs gehen die Länder allerdings bei der Prüfung, ob die Online-Auftritte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihrem Programmauftrag entsprechen. So wollen sie eine Frist bis Ende 2010 setzen, innerhalb derer sich die bestehenden Onlineangebote einem Dreistufentest unterziehen sollen. ARD-Chef Fritz Raff war jüngst davon ausgegangen, "dass alles, was die ARD bisher im Internet anbietet, auch weiterhin erlaubt bleibt".
 
Der Staatsvertrag soll den Ministerpräsidenten am 22. und 23. Oktober zur Unterzeichnung vorgelegt werden. HOR

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