18.09.2008
Entwurf für Staatsvertrag erlaubt Unterhaltungsangebote im Internet
Die Bundesländer geben ARD und ZDF im Internet mehr Spielraum. Nach dem Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags sollen die öffentlich-rechtlichen Sender künftig auch Unterhaltungssendungen auf ihren Online-Auftritten bereitstellen dürfen. Das berichtet die "Financial Times Deutschland".
Ein zentraler Streitpunkt ist damit aus politischer Sicht geklärt. Martin Stadelmaier, SPD, Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei und dort für Medienpolitik zuständig, sprach laut "FTD" gestern davon, dass Unterhaltung "auf der gesamten Breite möglich" sein solle. Die entsprechenden Sendungen sollen jedoch nur sieben Tage lang kostenlos abrufbar sein.
Der Staatsvertrag soll den Ministerpräsidenten am 22. und 23. Oktober zur Unterzeichnung vorgelegt werden. HOR
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