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IVW-Streit

von Marco Saal,
Ressortleiter HORIZONT.NET

Einstweilige Verfügung von Bauer: Condé Nast schießt zurück


Der Streit um Vanity Fair geht weiter 

Der Streit um Vanity Fair geht weiter

Der Streit zwischen dem Bauer Verlag und Condé Nast um die Ausweisung von Bundle-Verkäufen bei der IVW erreicht die nächste Eskalationsstufe. Condé Nast hat HORIZONT-Informationen zufolge vor dem Landgericht München I eine Einstweilige Verfügung gegen den Bauer Verlag erwirkt.
 
Danach darf der Bauer-Verlag  nicht mehr behaupten, Condé Nast verstoße mit seinen Bundle-Verkäufen der "Vanity Fair" gegen die Richtlinien der IVW. Genau diese Meinung hatte Yvonnne Bauer, Geschäftsleiterin Vertrieb beim Bauer-Verlag, vergangene Woche in "'HORIZONT" vertreten - und vor dem Landgericht Hamburg ihrerseits eine einstweilige Verfügung (EV) gegen Condé Nast erwirkt. Zudem hatte sie gefordert, dass Condé Nast zukünftig diese Verkäufe im Rahmen der Sonstigen Verkäufe ausweisen müsse.
Condé Nast weist die Behauptungen Bauers als "falsch" zurück. Nach Auffassung des Münchner Verlags kann aus der von Bauer erwirkten Einstweiligen Verfügung "keine Ausweisung der über den Zeitschrifteneinzelhandel preisgebunden erfolgten Bundle-Verkäufe der ´Vanity Fair´ im Sonstigen Verkauf abgeleitet" werden. Außerdem habe Condé Nast bei der Meldung der Bundle-Verkäufe nicht wie von Bauer behauptet gegen die IVW-Richtlinien verstoßen.
 
Condé Nast hat eigenen Angaben zufolge umgehend die Zustellung der Einstweiligen Verfügung an Bauer beauftragt, Widerspruch gegen die letzte Woche von Bauer erwirkte Einstweilige Verfügung eingelegt und beantragt, dass diese umgehend aufgehoben wird. Die Einstweilige Verfügung gegen Bauer sei wegen der besonderen Dringlichkeit im Eilverfahren ohne vorherige Anhörung von Bauer erlassen worden. Diese werde mit Zustellung an Bauer wirksam, so  Condé Nast. Wie bei jeder Einstweiligen Verfügung könne Bauer Rechtsbehelfe einlegen. mas
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