16.10.2008
IVW-Streit
Einstweilige Verfügung von Bauer: Condé Nast schießt zurück
Der Streit zwischen dem Bauer Verlag und Condé Nast um die Ausweisung von Bundle-Verkäufen bei der IVW erreicht die nächste Eskalationsstufe. Condé Nast hat HORIZONT-Informationen zufolge vor dem Landgericht München I eine Einstweilige Verfügung gegen den Bauer Verlag erwirkt.
Danach darf der Bauer-Verlag nicht mehr behaupten, Condé Nast verstoße mit seinen Bundle-Verkäufen der "Vanity Fair" gegen die Richtlinien der IVW. Genau diese Meinung hatte Yvonnne Bauer, Geschäftsleiterin Vertrieb beim Bauer-Verlag, vergangene Woche in "'HORIZONT" vertreten - und vor dem Landgericht Hamburg ihrerseits eine einstweilige Verfügung (EV) gegen Condé Nast erwirkt. Zudem hatte sie gefordert, dass Condé Nast zukünftig diese Verkäufe im Rahmen der Sonstigen Verkäufe ausweisen müsse.
Condé Nast hat eigenen Angaben zufolge umgehend die Zustellung der Einstweiligen Verfügung an Bauer beauftragt, Widerspruch gegen die letzte Woche von Bauer erwirkte Einstweilige Verfügung eingelegt und beantragt, dass diese umgehend aufgehoben wird. Die Einstweilige Verfügung gegen Bauer sei wegen der besonderen Dringlichkeit im Eilverfahren ohne vorherige Anhörung von Bauer erlassen worden. Diese werde mit Zustellung an Bauer wirksam, so Condé Nast. Wie bei jeder Einstweiligen Verfügung könne Bauer Rechtsbehelfe einlegen. mas
- Medien 14. Oktober 2008: IVW III/2008: Wöchentliche Frauenzeitschriften lassen Federn
- Medien 8. Oktober 2008: Auflagenstreit: Bauer schickt einstweilige Verfügung an Condé Nast
- Medienhäuser: Condé Nast Verlag Deutschland
- Medienhäuser: Bauer Media Group
Jochen Wolff sagte am 16.10.2008 um 11:30
Vanity Fair
Das mit Vanity Fair erledigt sich spätestens mit dem aktuellen Titel von selbst. Den nehmen die Leute ja nicht mal mehr geschenkt
Torsten sagte am 16.10.2008 um 12:14
Genau
Ich war auch richtig geschockt als ich das Titelbild sah. Unglaublich!!! Wer war nochmal ZG der Vanity Fair?Weitere Nachrichten aus Medien vom 16.10.2008:
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