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Urteil

von Juliane Paperlein,
Ressortleiterin Medien

EPG-Streit: Landgericht Köln widerspricht OLG Dresden


Der Streit zwischen Verlagen und TV-Sendern geht in die nächste Runde. Nach mehr als einjähriger Verhandlungsdauer hat das Landgericht Köln heute den Rechtsstreit des Zeitschriftenverlegerverbandes (VDZ) und der Verwertungsgesellschaft VG Media, die rund 40 TV-Sender vertritt, entschieden. Demnach dürfen die Programmzeitschriftenverlage das von den Sendern bereit gestellte Informationsmaterial auch für Internetprojekte unentgeltlich nutzen.
 
Das LG Köln kommt damit zu einem anderen Urteil als das Oberlandesgericht Dresden, das am 15. Dezember entschieden hatte, dass die Nutzung des Materials bezahlt werden muss - wenn es für Elektronische Programmführer im Internet eingesetzt wird. Die VG Media kann nun binnen eines Monats Berufung einlegen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Verwertungsgesellschaft, die je hälftig den beiden großen Sendergruppen Pro Sieben Sat 1 und RTL gehört, in die Berufung geht ist hoch - geht es doch um die zentrale Frage, wie die Umsätze im Internet künftig zwischen Verlagen und TV-Sendern aufgeteilt werden. Seit je stellen die Sender den Programmzeitschriften kostenlos Promotionmaterial wie Fotos und Filmbeschreibungen bereit, in der Hoffnung, dass ihre Filme in den Titeln prominent dargestellt werden.
 
Auf dieser Gewohnheit fußt auch die Argumentation des VDZ, dessen Mitglieder nun auch nicht dafür bezahlen wollen, wenn sie das Material für Internet-EPGs nutzen - auch wenn sie dort völlig andere Geschäftsmodelle aufsetzen können. Der Verband hatte vor allem die großen Zeitschriftenverlage Axel  Springer ("Hörzu", "TV Digital"), Hubert Burda (Milchstrassen-Titel "TV Spielfilm"), Bauer ("TV Movie", "Auf einen Blick") und die WAZ-Gruppe ("Gong") vertreten.
 
Die Sender, vertreten durch die VG Media, argumentieren umgekehrt damit, dass auch das Promotionmaterial urheberrechtlich schützenswert ist und damit nicht einfach von Dritten für neue Geschäftsmodelle verwendet werden kann.
 
Während das OLG Dresden der Argumentation der Sender gefolgt war und eine Revision ausgeschlossen hat, vertritt das LG Köln nun eine andere Linie. "Mit dieser Entscheidung können die Zeitschriftenverlage das Programminformationsmaterial der Fernsehsender weiterhin uneingeschränkt nutzen", sagt VDZ-Justiziar Dirk Platte. Die Verlage hatten befürchtet, dass die Forderung der VG Media, Filme "diskriminierungsfrei" darzustellen, die journalistische Unabhängigkeit beschneidet 
 
Für die VG Media dürfte das Urteil überraschend kommen. Geschäftsführer Markus Runde war nach dem Dresdner Beschluss noch davon ausgegangen, dass das LG Köln der dortigen Entscheidung folgt. pap
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