20.11.2002
Deutsche Bank lehnt Einigung mit Leo Kirch ab
Die Anwälte der Deutschen Bank haben im Gerichtsverfahren mit Leo Kirch einen Vergleich abgelehnt. Der Medienunternehmer hatte den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Rolf Breuer wegen einer Verletzung des Bankgeheimnisses auf Schadenersatz verklagt. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München wurde von Richter Helmut Lieber grundsätzlich eine mögliche Vertragsverletzung anerkannt. Die Verhandlung wurde auf den 18. Februar 2003 vertagt.
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