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von Silja Elfers,
freie Autorin HORIZONT

Datenschutznovelle: Verleger machen sich im Bundestag für Verbesserung stark


Macht Druck: Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ 

Macht Druck: Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ

Verleger intensivieren ihre Bemühungen, die geplante Datenschutznovelle nachzubessern. In einer Sachverständigenanhörung vor dem Deutschen Bundestag hat heute ein Vertreter die Anliegen der Zeitschriften- und Zeitungsverlage dargestellt. Dabei ging es in erster Linie um die Zustellung von Abo-Werbebriefen an Personen, die dafür nicht ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben („Fremdadressen" / „Opt-In"-Regelung).

 
Diese Werbemöglichkeit soll nach einem Regierungsentwurf zwar für Zwecke der Spenden- und Parteispendenwerbung erlaubt bleiben, der Presse aber verboten werden. Die neue Regelung würde für viele Publikationen „die Überlebensfrage verschärfen und die Existenz etlicher Zeitschriften und Zeitungen bedrohen", so der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Bisher generieren Verlage laut VDZ mehr als 20-Prozent ihrer Abo-Auflage über diese Form des Direktmarketings.
„Verbesserungen des Datenschutzes sind möglich, die Abschaffung der Widerspruchslösung im Bereich der brieflichen Leserwerbung aber wäre eine Katastrophe für die Presse", sagt Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ, heute im Innenausschuss. „Die beste Lösung ist die durchaus mögliche Verbesserung des Datenschutzes ohne generelle Aufgabe der Widerspruchslösung. Sollte es aber nicht dazu kommen, ist eine Ausnahme für die Bewerbung und Versendung von Presseprodukten - nicht anders als bei der Spenden- und Parteispendenwerbung - unabdingbar."
 
Unzufrieden mit dem geplanten Datenschutzsgesetzt ist auch Sven Gábor Jánszky, Trendforscher und Leiter des Unternehmens Formawerd 2 Business. „Die Opt-In Regelung muss weg. Sie ist ein Relikt der alten Zeit und das vielleicht letzte Gefecht des überkommenen Datenschutzes. Die Politik muss verstehen, dass sie nicht die Freigabe der Daten verhindern muss, sondern dem Bürger eine Möglichkeit schaffen muss, die Souveränität über seine Daten zu behalten. Deshalb halte ich eine Regelung für angemessen, die Unternehmen die Nutzung von Daten nur gestattet, wenn gleichzeitig jedem Kunden eine Einsichts- und Kontrollmöglichkeit über seine Daten gegeben wird." se
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