01.07.2009
Gesetzesänderung
Datenschutznovelle: Verleger kritisieren finalen Koalitionsentwurf
Die Diskussion hat fast ein Ende: CDU und SPD haben sich auf einen Entwurf zur Datenschutznovelle geeinigt, die am Freitag im Bundestag beschlossen werden soll. Nach der geplanten Neuregelung wird künftig nicht mehr nur Telefon- und E-Mail-Werbung, sondern auch die Briefwerbung grundsätzlich von der vorherigen Einwilligung des Angeschriebenen abhängen.
Werbebriefe sollen jedoch bis zum Widerspruch des Angeschrieben zulässig bleiben, wenn aus dem Brief die Quelle der Adresserhebung eindeutig hervorgeht. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sieht den Kompromiss kritisch. "Es ist äußert fraglich, ob mit dem nun vereinbarten Kompromiss eine ausreichende Zahl potenzieller Neu-Leser für die briefliche Abowerbung erreichbar bleibt", gibt der Verlegerverband zu bedenken.
- Agenturen 13. Mai 2009: Datenschutznovelle: Merkel stellt Ausnahmen in Aussicht
- Medien 23. März 2009: Datenschutznovelle: Verleger machen sich im Bundestag für Verbesserung stark
- Medien 20. März 2009: Datenschutznovelle: Presserat und Verleger warnen vor Titelsterben
- Marketing 19. März 2009: Pressesprecher kritisieren Datenschutznovelle
Rainer Barg sagte am 02.07.2009 um 08:46
Herr
>> "Es ist äußert fraglich, ob mit dem >> nun vereinbarten Kompromiss eine >> ausreichende Zahl potenzieller Neu-Leser >> für die briefliche Abowerbung erreichbar >> bleibt", gibt der Verlegerverband zu >> bedenken. Ich glaube nicht, dass sich alle Gesetzgebung in Deutschland zuerst daran zu orientieren hat, dass Verlage auf ewig genügend Abonnenten haben.Weitere Nachrichten aus Medien vom 01.07.2009:
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