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01.07.2009

Gesetzesänderung

von Juliane Paperlein,
Ressortleiterin Medien

Datenschutznovelle: Verleger kritisieren finalen Koalitionsentwurf


Briefwerbung wird künftig wohl streng reglementiert 

Briefwerbung wird künftig wohl streng reglementiert

Die Diskussion hat fast ein Ende: CDU und SPD haben sich auf einen Entwurf zur Datenschutznovelle geeinigt, die am Freitag im Bundestag beschlossen werden soll. Nach der geplanten Neuregelung wird künftig nicht mehr nur Telefon- und E-Mail-Werbung, sondern auch die Briefwerbung grundsätzlich von der vorherigen Einwilligung des Angeschriebenen abhängen.

 
Werbebriefe sollen jedoch bis zum Widerspruch des Angeschrieben zulässig bleiben, wenn aus dem Brief die Quelle der Adresserhebung eindeutig hervorgeht. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sieht den Kompromiss kritisch. "Es ist äußert fraglich, ob mit dem nun vereinbarten Kompromiss eine ausreichende Zahl potenzieller Neu-Leser für die briefliche Abowerbung erreichbar bleibt", gibt der Verlegerverband zu bedenken.
Die Verleger und Versandhändler  hatten sich die letzten Monate engagiert und auf allen Ebenen gegen die Novelle gewehrt. Eine Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedinungen für Abonnentenwerbung kommt für die Verlage zur Unzeit, die bei vielen Titeln jährlich 10 bis 15 Prozent neue Abonnenten generieren müssen, um allein den Bestand zu erhalten. Nach den konjunkturell bedingt schwächelnden Werberlösen droht damit auch den Vertriebserlösen ein deutlicher Rückgang. pap
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Leser-Kommentare zu diesem Artikel (1)
Rainer Barg sagte am 02.07.2009 um 08:46

Herr

>> "Es ist äußert fraglich, ob mit dem >> nun vereinbarten Kompromiss eine >> ausreichende Zahl potenzieller Neu-Leser >> für die briefliche Abowerbung erreichbar >> bleibt", gibt der Verlegerverband zu >> bedenken. Ich glaube nicht, dass sich alle Gesetzgebung in Deutschland zuerst daran zu orientieren hat, dass Verlage auf ewig genügend Abonnenten haben.

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