Gesetzesänderung
01.07.2009
Datenschutznovelle: Verleger kritisieren finalen Koalitionsentwurf
Die Diskussion hat fast ein Ende: CDU und SPD haben sich auf einen Entwurf zur Datenschutznovelle geeinigt, die am Freitag im Bundestag beschlossen werden soll. Nach der geplanten Neuregelung wird künftig nicht mehr nur Telefon- und E-Mail-Werbung, sondern auch die Briefwerbung grundsätzlich von der vorherigen Einwilligung des Angeschriebenen abhängen.
Werbebriefe sollen jedoch bis zum Widerspruch des Angeschrieben zulässig bleiben, wenn aus dem Brief die Quelle der Adresserhebung eindeutig hervorgeht. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sieht den Kompromiss kritisch. "Es ist äußert fraglich, ob mit dem nun vereinbarten Kompromiss eine ausreichende Zahl potenzieller Neu-Leser für die briefliche Abowerbung erreichbar bleibt", gibt der Verlegerverband zu bedenken.
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