Listenprivileg
13.02.2009
Datenschutznovelle: Empfehlung des Bundesrats stößt bei ZAW und Verlagen auf heftige Kritik
Der Bundesrat befürwortet eine Verschärfung des Datenschutzes. In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf fordert die Länderkammer unter anderem die Abschaffung des Listenprivilegs. Nach Auffassung des Bundesrates soll die Nutzung von Kundendaten für Werbezwecke nur noch mit ausdrücklichen Einverständnis des Betroffenen zulässig sein.
In einer ersten Stellungnahme zeigen sich der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW), der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) sowie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) entsetzt über die heutige Entscheidung. "Das faktische Verbot der direkten postalischen Ansprache potenzieller Neukunden macht nicht nur das etablierte Geschäftsmodell von Direktmarketingagenturen, Listbrokern und Lettershops unmöglich. Betroffen sind auch weitere Branchen wie etwa die Werbemittelproduktion, Papier- und Druckindustrie, Agenturen und Verlage", erklärt der ZAW. Nach Schätzung des ZAW, der Dachorganisation von 43 Verbänden der werbenden Writschaft, Medien, Agenturen und Forschung, investieren die Unternehmen rund 5 Milliarden Euro jährlich in Direktmarketing. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf wird im März im Bundestag beraten.
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