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Listenprivileg

Datenschutznovelle: Empfehlung des Bundesrats stößt bei ZAW und Verlagen auf heftige Kritik


Christoph Fiedler vom  VDZ findet die Haltung des Bundesrats zur Datenschutznovelle skanalös 

Christoph Fiedler vom VDZ findet die Haltung des Bundesrats zur Datenschutznovelle skanalös

Der Bundesrat befürwortet eine Verschärfung des Datenschutzes. In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf fordert die Länderkammer  unter anderem die Abschaffung des Listenprivilegs. Nach Auffassung des Bundesrates soll die Nutzung von Kundendaten für Werbezwecke nur noch mit ausdrücklichen Einverständnis des Betroffenen zulässig sein.

 
In einer ersten Stellungnahme zeigen sich der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW), der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) sowie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) entsetzt über die heutige Entscheidung. "Das faktische Verbot der direkten postalischen Ansprache potenzieller Neukunden macht nicht nur das etablierte Geschäftsmodell von Direktmarketingagenturen, Listbrokern und Lettershops unmöglich. Betroffen sind auch weitere Branchen wie etwa die Werbemittelproduktion, Papier- und Druckindustrie, Agenturen und Verlage", erklärt der ZAW. Nach Schätzung des ZAW, der Dachorganisation von 43 Verbänden der werbenden Writschaft, Medien, Agenturen und Forschung, investieren die Unternehmen rund 5 Milliarden Euro jährlich in Direktmarketing. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf wird im März im Bundestag beraten.
Die Verlegerverbände sehen aufgrund der Empfehlung des Bundesrats sowohl die Abogenerierung als auch die Pressevielfalt in Deutschland gefährdet. Bislang habe ihnen das Listenprivileg ermöglicht, potenzielle neue Leser per Brief zu gewinnen und so einem Schwund im Abonnentenstamm entgegenzuwirken. Das sei künftig unmöglich. "Der Skandal ist, dass die Politik derzeit ein milliardenschweres Konjunkturpaket verabschiedet, um die Wirtschaft zu stützen, dass aber andererseits ein Gesetz durchgewunken werden soll, das den Verlagen in seiner aktuellen Form die Grundlage für nachhaltiges Wirtschaften nehmen würde", erklärt Christoph Fiedler, Leiter Europa und Medienpolitik beim VDZ gegenüber HORIZONT.NET. Sollte das Gesetz ohne Änderungen in Kraft treten, sieht Fiedler bis zu 20 Prozent der Abo-Auflage bedroht: "Gerade in der Qualitätspresse hängen die Auflagen vielfach von der brieflichen Abowerbung ab", erklärt Fiedler. Zudem fürchtet der Medienexperte, dass die Gesetzesänderung zu weiteren Titeleinstellungen führen könnte. mir/mas
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