Gesetzentwurf
11.02.2009
Datenschutz-Novelle: Ausschuss empfiehlt Erhalt von Listenprivileg
In den Ausschuss-Empfehlungen für den Bundesrat zur geplanten Datenschutznovelle spricht sich der Wirtschaftsausschuss klar für einen Erhalt des Listenprivilegs aus. Der umstrittene Entwurf für das „Gesetz zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften" wird am Freitag im Bundesrat diskutiert und dann an den Bundestag überwiesen.
In dem Papier, das HORIZONT.NET vorliegt, schlägt der Wirtschaftsausschuss folgende Formulierung vor: „Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die grundsätzliche Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs sachgerecht ist und nicht eine Verbesserung des Widerspruchrechts gegen eine Übermittlung oder Nutzung für Werbezwecke die bessere Lösung darstellt." Damit folgt der Ausschuss Forderungen der besonders von den geplanten Verschärfungen betroffenen Verlage und der Versandhandelsbranche, die befürchten, dass sich die Kosten für Abonnentenwerbung und Neukundengewinnung mit dem Gesetz vervielfachen, wenn adressierte Werbung nicht mehr möglich ist. „Der vorliegende Gesetzentwurf, der die Einwilligung verlangt, würde das Direktmarketing und damit die Neukundengewinnung wesentlich erschweren und damit weite Bereiche der Wirtschaft teilweise existenziell treffen", argumentiert der Ausschuss.
Der Wirtschaftsausschuss bezweifelt, dass eine Neuregelung zu weniger Missbrauch von sensiblen Daten führt: „Hierzu ist feszuhalten, dass die aufgetretenen Datenschutzskandale nicht durch das Listenprivileg verursacht wurden und durch die Abschaffung des Listenprivilegs solche Skandale auch für die Zukunft verhindert werden können." Ob der Bundesrat sich den Empfehlungen anschließen wird, ist unklar. Das letzte Wort hat ohnehin der Bundestag. pap
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