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03.07.2009

Gesetzgebung

von Bettina Neises,
Redakteurin Ressort Medien

Bundestag verabschiedet Datenschutznovelle / Verleger üben Kritik


Verlegerverbände wie der BDZV sehen Nachbesserungsbedarf 

Verlegerverbände wie der BDZV sehen Nachbesserungsbedarf

Am letzten Tag dieser Legislaturperiode ist es soweit: Der Bundestag hat die umstrittene Datenschutznovelle nach monatelangen Verhandlungen verabschiedet. Die positive Nachricht: Nach vehementen Protesten von Wirtschaftsverbänden bleibt das Listenprivileg grundsätzlich erhalten. Demnach dürfen listenmäßig erfasste Daten wie etwa Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr und Titel auch in Zukunft ohne Einwilligung der Betroffenen zu Werbezwecken weitergegeben werden. Die Einschränkung: Die Adressaten müssen über die Herkunft der Daten informiert werden, was ihnen ermöglichen soll, der Weitergabe und Nutzung ihrer Daten zu widersprechen.
 
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger bewertet diesen Kompromiss ambivalent. Es sei "ein Schritt in die richtige Richtung". Allerdings enthalte das Gesetz zahlreiche unklare Formulierungen. Damit werde für die Unternehmen keine Rechtssicherheit geschaffen, kritisieren die Zeitungsverleger. Das Gesetz sei daher untauglich für die Praxis und müsse so rasch wie möglich überprüft werden.
 
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger weist darüber hinaus auf die Gefahren für die Leserwerbung hin: "Es ist äußerst fraglich, ob mit dem nun vereinbarten Kompromiss eine ausreichende Zahl potenzieller Neu-Leser für die briefliche Abo-Werbung erreichbar bleibt." Die Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen kommt für die Verlage zur Unzeit. Nach dem konjunkturellen Einbruch der Werbeeinnahmen droht damit nun auch ein Rückgang der Vertriebserlöse.
 
Weitere Veränderungen durch die Gesetzesnovelle: Im Zuge der Neuregelung wird die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten gestärkt. Den Aufsichtsbehören wird mehr Kompetenz eingeräumt. Sie können künftig nicht nur ein Bußgeldverfahren einleiten, sondern auch anordnen, dass der entsprechende Verstoß eingestellt wird. Die Bußgelder werden deutlich angehoben: Die ursprüngliche Summe von 25.000 Euro wird auf 50.000 Euro erhöht, die 250.000 Euro auf 300.000 Euro. Zudem ist in solchen Fällen die Möglichkeit einer Gewinnabschöpfung vorgesehen. bn

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