16.04.2009
No Angels
"Bild" verstößt gegen einstweilige Verfügung im Fall Benaissa
Die "Bild"-Zeitung widersetzt sich gegen das Verbot des Berliner Landgerichts, weiter über den Fall der "No Angels"-Sängerin Nadja Benaissa zu berichten. In der heutigen Ausgabe widmet sich das Boulevardblatt ausführlich dem Thema: "Muss Nadja 10 Jahre ins Gefängnis?", "Was machen die anderen No Angels?", lauten die Überschriften in der Zeitung - und auch Online wird der Fall aufgegriffen.
Mit dem Verstoß gegen die einstweilige Verfügung riskiert "Bild" eine Strafe von bis zu 250.000 Euro. Doch "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann sieht sich eindeutig im Recht. Bereits gestern hat er in einer Stellungnahme von einem schweren Verstoß gegen die Pressefreiheit gesprochen. Heute titelt die Zeitung "Jetzt wird der Fall zum Justiz-Skandal". In dem Beitrag macht das Springer-Blatt mit Nachdruck deutlich, dass es weiter über den Fall berichten wird.
Daher will der Verlag rechtliche Schritte gegen die einstweilige Verfügung einleiten. So hat ein Sprecher des Axel-Springer-Konzerns gegenüber HORIZONT.NET bestätigt, dass das Unternehmen Widerspruch einlegen will, da ein großes öffentliches Interesse an der Berichterstattung bestehe. bn
- Medien 15. April 2009: Landgericht untersagt Springer Berichterstattung über No Angel Benaissa
Markus Th. sagte am 17.04.2009 um 07:54
Berichterstattung schön und gut...
...doch die BILD-Zeitung macht dies oft genug nur sehr oberflächlich. Auch wenn ich es richtig finde über diesen speziellen Fall zu berichten, finde ich die Art wie gerade die BILD solche Themen ausschlachtet mehr als fragwürdig.Weitere Nachrichten aus Medien vom 16.04.2009:
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