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von Roland Pimpl,
Redakteur / Korrespondent Hamburg

Bertelsmann/G+J: Jahr-Familie kann Doppelmandat im Vorstand nicht verhindern


Bernd Buchholz 

Bernd Buchholz

Die zusätzliche Berufung des Vorstandsvorsitzenden des Verlagshauses Gruner + Jahr (G+J), Bernd Buchholz, in den Vorstand des Mutterkonzerns Bertelsmann bedarf nicht der Zustimmung des vetoberechtigten G+J-Minderheitseigners, der Jahr-Familie. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am heutigen Montag letztinstanzlich entschieden.
 
Die gegenteilige Revision der Jahr-Familie, die 25,1 Prozent an G+J hält, wurde zurückgewiesen. "Das Urteil bestätigt die eigene und von den Vorinstanzen vertretene Rechtsauffassung, dass die Genehmigung durch den Aufsichtsrat von G+J ausreichend ist", kommentiert ein Bertelsmann-Sprecher auf Anfrage.
Die Angelegenheit klingt spektakulärer als sie ist: Die Jahr-Familie hatte vor Jahren eine so genannte Feststellungsklage angestrengt, um für mögliche Konfliktfälle mit Bertelsmann einmal grundsätzlich zu klären, ob sie ihrem G+J-Vorstandschef das traditionelle Doppelmandat wegen möglicher Interessenkonflikte im Zweifel entziehen könnte. Denn schließlich, so die Begründung der Jahrs, stünden G+J und Bertelsmann auch im Wettbewerb miteinander, so dass die Gefahr bestehe, dass die "Konzernspitze über den Doppelmandatsträger Geschäftschancen zum Nachteil" von G+J an sich ziehe.
 
Bertelsmann beabsichtige, an seiner Vorstandsstruktur samt Doppelmandat des G+J-Chefs festzuhalten, so der Sprecher. Als nächstes wird sich das beim neuen G+J-Vorstandsvorsitzenden Bernd Buchholz zeigen, der bislang nur als Gast an den Bertelsmann-Sitzungen teilnimmt. Die Gremien beider Häuser würden "zeitnah" über seine Berufung in den Bertelsmann-Vorstand entscheiden, heißt es. Dies dürfte spätestens am 24. März erfolgen; an diesem Tag präsentiert der Medienkonzern seine Jahresbilanz. rp
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