HORIZONT.NET
02.07.2008

Prozess

von Nicole Pakalski,
Ressort Medien

Berliner Zeitung: Depenbrock darf Doppelfunktion behalten


Setzt sich durch: Josef Depenbrock 

Setzt sich durch: Josef Depenbrock

Das Urteil ist gesprochen. Josef Depenbrock darf weiterhin Chefredakteur der „Berliner Zeitung“ und zugleich Geschäftsführer des Berliner Verlags sein. Damit hat das Amtsgericht Berlin eine Klage abgewiesen, die der Redaktionsausschuss im März angestrengt hatte (siehe Kasten "Verwandte Themen").
 
Die Klage richtete sich gegen die Doppelfunktion Depenbrocks als Verlagsgeschäftsführer und Chefredakteur der Zeitung. Diese war strittig, weil sie aus Sicht des Redaktionsauschusses, der die journalistischen Interessen der Redaktion gegenüber Chefredaktion und Geschäftsführung vertritt, gegen das im August 2006 verabschiedete Redaktionsstatut verstößt. Das Statut war vereinbart worden, um die Qualität der journalistischen Arbeit der „Berliner Zeitung“ zu sichern. Darin werden dem Chefredakteur weitreichende Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen zugesichert. Mit der Berufung Depenbrocks zum Chefredakteur im Mai 2006 und der anschließenden Übernahme der Geschäftsführung im Juli vergangenen Jahres, sieht die Redaktion diese Unabhängigkeit gefährdet.
 
Die Abonnementzeitung gehört seit 2004 zur BV Deutsche Zeitungsholding, dem deutschen Ableger von Mecom. Mecom gehört dem britischen Medieninvestor David Montgomery – von den Mitarbeitern des Verlags und Medien bei seinem Einstieg als „Heuschrecke“ beschimpft. Die Mitarbeiter der „Berliner Zeitung“ kritisieren die überhöhten Renditeerwartungen, die nach informierten Kreisen bei bis zu 20 Prozent liegen sollen. Erst kürzlich hatte die Redaktion den Rücktritt Depenbrocks gefordert, als dieser drastische Sparmaßnahmen verkündet hatte. 40 von 130 Redakteuren der Zeitung sollen entlassen werden. Der Betriebsrat rechnet damit, dass beim Berliner Verlag insgesamt 150 von 930 Stellen abgebaut werden.

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