Prozess
02.07.2008
Berliner Zeitung: Depenbrock darf Doppelfunktion behalten
Das Urteil ist gesprochen. Josef Depenbrock darf weiterhin Chefredakteur der „Berliner Zeitung“ und zugleich Geschäftsführer des Berliner Verlags sein. Damit hat das Amtsgericht Berlin eine Klage abgewiesen, die der Redaktionsausschuss im März angestrengt hatte (siehe Kasten "Verwandte Themen").
Die Klage richtete sich gegen die Doppelfunktion Depenbrocks als Verlagsgeschäftsführer und Chefredakteur der Zeitung. Diese war strittig, weil sie aus Sicht des Redaktionsauschusses, der die journalistischen Interessen der Redaktion gegenüber Chefredaktion und Geschäftsführung vertritt, gegen das im August 2006 verabschiedete Redaktionsstatut verstößt. Das Statut war vereinbart worden, um die Qualität der journalistischen Arbeit der „Berliner Zeitung“ zu sichern. Darin werden dem Chefredakteur weitreichende Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen zugesichert. Mit der Berufung Depenbrocks zum Chefredakteur im Mai 2006 und der anschließenden Übernahme der Geschäftsführung im Juli vergangenen Jahres, sieht die Redaktion diese Unabhängigkeit gefährdet.
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