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04.06.2009

Zeitungsverleger

von Bettina Neises,
Redakteurin Ressort Medien

BDZV-Mitglieder einigen sich über Reform des Pressefusionsrechts


BDZV-Präsident Helmut Heinen 

BDZV-Präsident Helmut Heinen

Nach jahrelangen Debatten haben sich die Verlage im Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin erstmals über eine Reform des Pressefusionsrechtes geeinigt. Dies verrät Präsident Helmut Heinen im exklusiven Interview mit HORIZONT.
 
Demnach hat sich das Gremium auf drei wesentliche Punkte verständigt. Zum einen soll die Aufgreifschwelle - also die Größenordnung, aber der ein Zusammenschluss anmeldepflichtig ist - heraufgesetzt werden. Während in anderen Branchen Unternehmen, die kooperieren oder fusionieren wollen, dies ab einem gemeinsamen Umsatz von 500 Millionen Euro anmelden müssen, liegt die Schwelle für Verlage derzeit noch bei 25 Millionen Euro. "Diese wollen wir auf 100 Millionen Euro erhöhen", sagt Heinen.
Zudem fordert der BDZV neue Regeln für Nachbarschaftsfusionen. Bisher hat das Kartellamt diese unterbunden, da ein Verlag theoretisch jederzeit in das Revier des Nachbarn mit einem neuen Titel vordringen könnte. Im Falle einer Fusion würde dieser potenzielle Wettbewerb unterbunden.
 
"Allerdings ist es ein teures Unterfangen, in das Gebiet einer etablierten Zeitung mit einem neuen Blatt vorzudringen. Deshalb hat es in den vergangenen Jahren auch nur sehr wenige solche Fälle gegeben", hält der BDZV-Präsident dagegen. Daher will er eine Umkehr der Beweislast durchsetzen. Das heißt: Wenn über einen Zeitraum von zehn Jahren ein Verlag keinen neuen Titel im Verbreitungsgebiet des unmittelbaren Nachbarn gestartet hat, soll das Kartellamt unterstellen, dass ein solcher potenzieller Wettbewerb nicht besteht. bn
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