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Autovemieter halten Haushaltsabgabe für verfassungswidrig


Gebühr für Autoradios steigt 

Gebühr für Autoradios steigt

Erneuter Streit um die Haushaltsabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands (BAV) hält die Einführung einer haushaltsbezogenen Abgabe, die die bisherige gerätebasierte Abgabe 2012 ablösen soll, in Teilen für verfassungswidrig.
 
Nach der Reform soll unabhängig von der Zahl der Empfängergeräte, die in einem Haushalt genutzt werden, ein monatlicher Betrag von 17,98 Euro anfallen und für Betriebsstätten eine Gebühr, die sich nach der Anzahl der Arbeitnehmer richtet. Für jedes nicht privat genutzte Fahrzeug soll außerdem eine monatliche Gebühr von 5,99 Euro erhoben werden, bislang sind es 5,76 Euro für jedes Autoradio.
Nach Berechnungen des BAV könnte die Anhebung des Autosatzes zu einer Steigerung des Gebührenaufkommens von mindestens 1,2 Milliarden Euro führen. "Ein solches Mehraufkommen würde das verfassungsrechtliche Gebot verletzten, dass bei einer Reform der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Ertragsneutralität des neuen Abgabenmodells gewahrt bleiben muss", warnt der Verband.
 
Außerdem käme die Einführung einer fahrzeugbasierten Rundfunkgebühr einer geräteabhängigen Rundfunkgebühr gleich, die durch die Reform abgeschafft werden soll. Dies stehe nicht in Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, so der BVA. "Dieses hat entschieden, dass Abgaben verfassungsrechtlich unzulässig sind, wenn deren Eintreibung nicht hinreichend gesichert ist." Nach Erhebungen des Verbandes werde schon jetzt ein großer Teil der Rundfunkgebühren, die für gewerblich genutzte Fahrzeuge bezahlt werden müssen, nicht eingetrieben. pap
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